Geschäftsbedingungen
Pflichten des Mieters
1. Der Mieter (Kunde) erklärt sich mit den Bestimmungen des Mietvertrages einverstanden und hat eine Kopie davon erhalten.
2. Der Mieter und die benannten Fahrer müssen 21 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr vor dem Anmietdatum einen gültigen Führerschein besitzen.
3. Der Mieter ist vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zur Registrierung der Fahrzeugrückgabe im Buchungssystem von My Car für das Fahrzeug verantwortlich. Nur die im Mietvertrag genannten Fahrer dürfen das Fahrzeug fahren. Wenn das Fahrzeug von einer Person gefahren wird, die nicht in diesem Mietvertrag eingetragen ist, erlischt jeglicher Versicherungsschutz. In diesem Fall ist der Mieter voll haftbar für das Fahrzeug sowie für Schäden, die es erleidet oder die es an anderen Personen, Gegenständen oder Fahrzeugen verursacht, und ist verpflichtet, solche Schäden vollständig zu bezahlen.
4. Das Fahrzeug muss vorsichtig und unter Berücksichtigung der Straßen- und Wetterbedingungen gefahren werden. Der Fahrer muss sich stets an die Gesetze und Vorschriften Islands halten. Alle Bußgelder oder Strafen aus der Nutzung des Fahrzeugs werden der zu Beginn der Mietdauer angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet.
5. Der Mieter ist für die Zahlung aller Strafzettel, Mautgebühren oder anderer Nebenkosten im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs während seiner Verantwortung verantwortlich. Für jeden nicht bezahlten Strafzettel muss der Mieter eine zusätzliche Servicegebühr von 2.500 ISK bezahlen.
6. Der Mieter haftet für alle Schäden, die am Fahrzeug oder durch die Nutzung des Fahrzeugs entstehen und nicht unter die Versicherungsbedingungen fallen. Solche Schäden können der zu Beginn der Mietzeit angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet werden.
7. Im Falle einer Kollision und/oder eines Unfalls ist der Mieter dafür verantwortlich, sofort die isländische Polizei und die Notdienste (Notrufnummer 112) sowie MYCAR Rental unter +354 552 1700 zu kontaktieren und zu benachrichtigen. Der Mieter darf den Ort der Kollision und/oder des Unfalls nicht verlassen, bis die Polizei eingetroffen ist oder ein formeller Unfallbericht ausgefüllt und unterschrieben wurde. Jeglicher Schaden, der MYCAR Rental nicht innerhalb von 12 Stunden nach dem Ereignis gemeldet wird, geht zulasten des Mieters, unabhängig von der dem Mietvertrag beigefügten Haftungsbeschränkung für Kollisionsschäden (CDW).
8. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht fahren, wenn dies gesetzlich verboten ist. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht auf Schneebänken, Eis, Gletschern oder zugefrorenen Seen, an Sandstränden oder im Meer fahren. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht auf Kjölur (Straße 35), Kaldidalur (Straße 550) oder anderen Berg-/Hochlandstraßen (F-Straßen, die auf isländischen Straßenkarten mit „F“ gekennzeichnet sind) fahren, es sei denn, er fährt ein für F-Straßen zugelassenes 4x4-Fahrzeug und die betreffende F-Straße ist von der isländischen Straßenbehörde offiziell für den Verkehr freigegeben. Dem Mieter wird zusätzlich zu etwaigen Bußgeldern der isländischen Polizei eine Firmenstrafe von bis zu 75.000 ISK auferlegt. Diese Kosten können der zu Beginn der Mietdauer angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet werden.
9. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht unter dem Einfluss von Rauschmitteln jeglicher Art, einschließlich Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, führen.
10. Der Mieter darf im Auto nicht rauchen. Wenn es Hinweise auf Rauchen gibt, ist der Mieter für eine Reinigungsgebühr von mindestens 75.000 ISK verantwortlich. Diese Kosten können der zu Beginn der Mietzeit angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet werden.
11. Das Fahrzeug darf unter keinen Umständen Island verlassen.
12. Der Mieter ist für alle im Fahrzeug transportierten oder zurückgelassenen Gegenstände verantwortlich und MYCAR übernimmt keine Verantwortung für etwaigen Diebstahl von Gegenständen.
13. Der Mieter ist nicht berechtigt, Reparaturen am Fahrzeug durchführen zu lassen.
14. Das Fahrzeug darf nicht verliehen, untervermietet oder zur entgeltlichen Beförderung von Personen oder Sachen verwendet werden.
15. Der Mieter muss das Fahrzeug gemäß den folgenden Bedingungen zurückgeben:
a) Mit sämtlichem Zubehör und Zusatzausstattung, einschließlich GPS-Navigationssystem, Reifen, Karten, Werkzeugen und allem anderen, was sich zu Beginn der Anmietung im/am Fahrzeug befand, und zwar in demselben Zustand, mit Ausnahme von Verschleiß, der durch normale Nutzung entsteht. Sollten Teile ersetzt oder repariert werden müssen, stimmt der Mieter zu, dass diese Kosten der zu Beginn der Mietzeit angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet werden können. Die endgültige Fahrzeuginspektion erfolgt nach der Reinigung.
b) Zu der zu Beginn der Mietzeit vereinbarten Zeit, dem vereinbarten Datum und dem vereinbarten Ort, sofern keine anderen Vereinbarungen mit MYCAR getroffen wurden. Wird das Auto nicht zur richtigen Zeit oder am richtigen Ort zurückgegeben, verpflichtet sich der Mieter, alle Kosten zu tragen, die durch die Abholung des Fahrzeugs und den Rücktransport zum MYCAR-Büro in Keflavik entstehen können. Diese Kosten können der zu Beginn der Mietzeit angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet werden.
c) Mit vollem Tank. MYCAR ist berechtigt, dem Mieter fehlenden Kraftstoff gemäß der Preisliste von MYCAR in Rechnung zu stellen. Die aktuelle Gebühr beträgt 6000 ISK für jedes leere Viertel des Tanks bei normalen Personenkraftwagen und 7500 ISK für 4x4-Fahrzeuge/Transporter.
16. Wenn der Mieter das Auto nicht zum vereinbarten Zeitpunkt gemäß Mietvertrag zurückgibt, behält sich MYCAR das Recht vor, das Auto auf Kosten des Mieters selbst oder mit Hilfe der Polizei zurückzufordern, zusammen mit einer Mietgebühr für jeden angefangenen Tag nach Vertragsablauf. Jede Verlängerung der Mietvertragsdauer bedarf der Zustimmung von MYCAR. Solche Kosten können der zu Beginn der Mietzeit angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet werden.
17. Erscheint der Mieter nicht oder gibt er das Fahrzeug früher als zur vereinbarten Rückgabezeit zurück, erfolgt keine Erstattung der Zeitdifferenz.
18. Der Mieter muss eine Kreditkarte vorlegen, von der aus Sicherheitsgründen zu Beginn jeder Anmietung ein Abdruck gemacht wird, auch wenn ein Gutschein die Kosten der gesamten Anmietung abdeckt. Dieser Kreditkartenabdruck kann zur Bezahlung aller zusätzlichen Gebühren verwendet werden: Versicherung, Verlängerungen, Strafzettel, Schäden, fehlender Kraftstoff oder jegliche Kosten, die durch die Nutzung des gemieteten Fahrzeugs entstehen.
19. Die Unterschrift des Mieters unter diesem Mietvertrag gilt als Unterschrift des Mieters bei Kreditkartenabbuchungen im Falle von Zahlungen, die MYCAR von der Kreditkarte des Mieters abbucht und die MYCAR aufgrund der Bestimmungen dieses Mietvertrags rechtmäßig erhalten sollte.
Pflichten von MYCAR Rental
20. MYCAR stimmt den Bestimmungen des Mietvertrags zu und hat eine Kopie davon erhalten.
21. MYCAR stellt das Fahrzeug zum richtigen Zeitpunkt und Datum in gutem, sauberem Zustand und mit vollem Tank zur Verfügung. Sollte der Tank nicht voll sein, wird MYCAR darauf hinweisen und einen entsprechenden Vermerk im Mietvertrag verfassen.
22. Wenn das Fahrzeug aus Gründen, die nicht vom Mieter zu verantworten sind, eine Fehlfunktion aufweist, wird MYCAR das Fahrzeug so schnell wie möglich durch ein vergleichbares oder besseres Fahrzeug ersetzen, es sei denn, die Reparatur kann schnell und ohne weitere Unterbrechungen für den Mieter durchgeführt werden. Da MYCAR bestrebt ist, derartige Probleme schnell zu lösen, wird jegliche Entschädigung für die Unterkunft gemäß dem isländischen Reiserecht angeboten.
23. MYCAR garantiert, für seinen Geschäftsbetrieb über eine gültige Haftpflichtversicherung zu verfügen.
Versicherung
Die Mietgebühr beinhaltet eine obligatorische Fahrzeugversicherung, die auf eine Vollkaskoversicherung (CDW) und eine Haftpflichtversicherung (TPL) beschränkt ist. CDW umfasst eine Haftung von 195.000 ISK für Kleinwagen (Toyota Corolla oder kleiner) und 290.000 ISK für Großwagen (Toyota Corolla Cross und größer). TPL ist gemäß Abschnitt 26 d) enthalten.
25. Die Haftungssumme, auch Selbstbeteiligung oder Selbstbeteiligungsbetrag genannt, stellt den Betrag dar, den der Mieter im Schadensfall je nach Versicherungsoption zu zahlen hat.
26. Versicherungsoptionen:
Ob ein Auto als Klein- oder Großraumfahrzeug eingestuft wird, wird auf der Autovermietungs-Website www.mycar.is definiert.
a) Premium-Versicherungspaket: Beinhaltet alle in Abschnitt 26 aufgeführten Punkte mit NULL ISK-Haftung.
b) Windschutzscheibenschutz (WP): Deckt Schäden an der Windschutzscheibe ab, die durch Steinschlag verursacht wurden. Die Standardhaftung ohne WP beträgt 220.000 ISK (Toyota Corolla oder kleiner) oder 320.000 ISK (Toyota Corolla Cross oder größer), die durch den Kauf eines Windschutzscheibenschutzes oder einer Premium-Versicherung auf NULL ISK gesenkt werden kann. Kosten pro Tag: 2.990 ISK (Toyota Corolla oder kleiner) oder 3.490 ISK (Toyota Corolla Cross oder größer)
c) Super Collision Damage Waiver (SCDW): Deckt Schäden an der Karosserie des Fahrzeugs ab, die durch Kollisionen verursacht wurden, an denen Tiere beteiligt waren oder die unter die in Abschnitt 27 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Ausschlüsse fallen. Dieser Versicherungsschutz umfasst auch den Schutz des Fahrers und aller Passagiere im Fahrzeug bei erlittenen Verletzungen. Er deckt medizinische Notfallbehandlung, Krankenhausaufenthalte, medizinische Untersuchungen und andere damit verbundene Kosten ab. Dieser Versicherungsschutz gilt nicht, wenn der Mieter Abschnitt 27 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzt.
d) Haftpflichtversicherung (TPL): Die Haftpflichtversicherung wird gemäß der zum Zeitpunkt der Anmietung gesetzlich vorgeschriebenen Höhe gewährt. Dies gilt auch für die Haftung einzelner Fahrer. Haftpflicht- und Personenunfallversicherung sind in dieser Anmietung enthalten.
e) Kiesschutz (GP): Der Kiesschutz deckt Schäden an Windschutzscheibe, Scheinwerfern, vorderer Stoßstange, Spiegeln, Motorhaube oder anderen Fahrzeugteilen ab, die durch Kies oder Steine verursacht werden, die von einem anderen Fahrzeug, einer Maschine oder Person auf das Auto geschleudert werden oder das Auto treffen. Der Kiesschutz deckt keine Schäden ab, die durch Felsen oder Steine verursacht werden, die auf den Kühler oder den Motor treffen.
f) Diebstahlschutz: Deckt den Diebstahl des Mietfahrzeugs und der im Fahrzeug befindlichen Gegenstände des Mieters ab.
g) Sand- und Ascheschutz (SAAP): deckt Schäden ab, die durch Sand- und Aschestürme verursacht wurden, darunter sandgestrahlte Farbe, Kunststoffverkleidungen und sogar zerbrochene Fenster.
h) Reifenschutz (TP): Reifenschutz: Die Reifenversicherung deckt sowohl die Reifen als auch die Räder ab. Im Falle einer Reifenpanne ist der Mieter dafür verantwortlich, den Reifen durch das Ersatzrad zu ersetzen. Ist der Mieter dazu nicht in der Lage, ist er dafür verantwortlich, den Transport des Fahrzeugs zur nächsten Reifenwerkstatt zur Reparatur oder zum Austausch zu organisieren.
i) Schlüsselverlustschutz: Bei Schlüsselverlust erhalten Sie einen Ersatzschlüssel und dessen Registrierung wird übernommen. Die Versandkosten des Schlüssels sind in der Versicherung enthalten.
Es liegt in der Verantwortung des Mieters, den Schlüssel zur nächsten Werkstatt zu bringen und ihn auf das Fahrzeug programmieren zu lassen. Wenn das Fahrzeug mit einem Abschleppwagen in die Werkstatt transportiert werden muss, liegt dies in der Verantwortung des Mieters und er trägt die damit verbundenen Kosten.
j) Tierschadenschutz: Deckt Schäden am Fahrzeug ab, die durch Tiere wie Pferde oder Schafe verursacht werden.
k) Wenn ein Auto durch Wasser beschädigt wird und der Schaden durch Wassereinwirkung verursacht wird, wird er von keiner Versicherung gedeckt und liegt in der Verantwortung des Mieters.
27. Die folgenden Punkte sind nicht durch eine Versicherung abgedeckt. Der Mieter haftet in vollem Umfang für die gesamten Reparaturkosten sowie alle direkten Kosten wie Transportgebühren, Bergungsgebühren, Rückerstattung an Dritte oder alles andere, was mit den folgenden Aktionen verbunden sein könnte:
a) Schäden, die dadurch entstehen, dass die Türen beim Öffnen durch starken Wind hochgeweht werden.
b) Betanken des Fahrzeugs mit dem falschen Kraftstoff.
c) Schäden am Fahrgestell und Unterboden des Fahrzeugs sowie Wasserschäden, die durch das Fahren in Flüssen, Seen oder im Meer verursacht werden. Reifen und Räder sind hiervon nicht umfasst, da diese durch das Premium-Versicherungspaket abgedeckt sind. Schäden, die durch rücksichtsloses Fahren auf unebenen Straßen, das Schrammen des Unterbodens des Fahrzeugs, Steine, die in der Straßenoberfläche, am Flussufer oder am Straßenrand stecken, verursacht werden, sind hiervon jedoch umfasst. Dasselbe gilt für Schäden durch Steine, die während der Fahrt auf die Unterseite des Fahrzeugs treffen.
d) Vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Fahrer verursachte Schäden.
e) Schäden, die dadurch entstehen, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Aufputschmitteln oder Beruhigungsmitteln steht oder aus irgendeinem anderen Grund nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
f) Schäden durch Renn- oder Testfahrten.
g) Schäden durch Naturgewalten, Krieg, Revolution, innere Unruhen oder Aufstände.
h) Schäden an der Innenausstattung des Fahrzeugs, wie z. B. Brandlöcher in Sitzen, Teppichen oder Matten, zerbrochene Elemente, zerkratzte Zierleisten, Polster oder alles, was nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen ist.
i) Schäden, die durch das Fahren auf Plätzen entstehen, wo der Fahrzeugverkehr verboten ist, wie z.B. auf Wegen, Pfaden, Schneebänken, Eis, ungehinderten Flüssen oder Bächen, Stränden, Plätzen nur
bei Ebbe oder in anderen weglosen Gebieten zugänglich.
j) Schäden durch Gischt/Seewasser, wenn das Fahrzeug auf dem Seeweg transportiert wird.
k) Schäden an Fahrzeugen, die durch Fahren außerhalb der gesetzlich verbotenen Fahrbahn gemäß den Erläuterungen oben unter
Punkt 8 in den Pflichten des Mieters.
l) Schäden am Dach des Fahrzeugs, die durch unverantwortliches Handeln verursacht wurden, wie z. B. das Klettern auf das Dach des Fahrzeugs, das Abstellen schwerer Gegenstände auf dem Dach oder jedes andere fahrlässige Verhalten, das nicht
direkte Folge eines Unfalls oder eines Ereignisses höherer Gewalt.
n) Abschleppkosten: Der Abtransport des Fahrzeugs erfolgt stets auf Kosten des Mieters. Stellt sich später heraus, dass das Fahrzeug einen Defekt aufweist oder im Falle eines Unfalls noch in Ordnung ist, werden die Kosten erstattet. Wenn ein Schlüssel oder ein Reifen an den Mieter geliefert werden muss, erfolgt dies auf Kosten des Mieters.
O) Wenn ein Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wird, fällt für jeden Vorfall eine Servicegebühr von 16.000 ISK an.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
28.Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf diesem Mietvertrag, dass er das Fahrzeug samt Zubehör in einwandfreiem Zustand erhalten hat und etwaige Unstimmigkeiten gegenüber einem MYCAR-Mitarbeiter gerügt hat.
29. Dieser Mietvertrag muss sich während der gesamten Dauer der Fahrzeugüberwachung im Fahrzeug befinden.
30. Ergänzungen und Änderungen der Bedingungen und Bestimmungen dieses Mietvertrages bedürfen der Schriftform.
31. Bei einem Verstoß des Mieters gegen diese Vereinbarung ist MYCAR in keinem Fall zur Rückerstattung der Mietgebühr (ganz oder teilweise) verpflichtet und trägt auch keine damit verbundenen Kosten aufgrund des Verstoßes.
32. Auf Verträge, die auf Grundlage der oben genannten Bedingungen geschlossen werden, findet isländisches Recht Anwendung. Dies gilt auch für etwaige Schadensersatzansprüche. Dies gilt sowohl für die Grundlage als auch für die Berechnung der Entschädigung. Dasselbe gilt für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Haftung außerhalb dieses Vertrags. Sollten Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Leasingvertrag entstehen, werden diese vor dem Gerichtsstand von MYCAR, dem Bezirksgericht von Reykjavik, Island, verhandelt.
33. Bei Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Mieter kann ein Aufschlag von mindestens 20 % der strittigen Beträge erhoben werden, der alle von MYCAR anfallenden Inkasso-/Rechtskosten abdeckt.
34. Jegliche Streitigkeiten zwischen den Parteien bezüglich des Mietvertrags können dem Schiedsausschuss des isländischen Verbraucherverbands und des isländischen Reiseindustrieverbands vorgelegt werden.
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