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Diese Seite wurde automatisch aus dem Englischen übersetzt.

Geschäftsbedingungen

Okkar bílaleiga ehf. (im Folgenden „Okkar bílaleiga“ genannt) ist die juristische Person, die die Autovermietungsmarken MYCAR und Alda Car Rental besitzt und betreibt. Bei allen Anmietungen, unabhängig davon, ob sie unter dem Namen Okkar bílaleiga, MYCAR oder Alda Car Rental gebucht wurden, handelt es sich rechtlich um Vereinbarungen mit Okkar bílaleiga.

Im Sinne dieser Vereinbarung beziehen sich alle Verweise auf Okkar Bílaleiga ehf. auf deren Geschäftstätigkeit unter den Marken MYCAR und Alda Car Rental.

Pflichten des Mieters

1. Der Mieter (Kunde) stimmt den Bestimmungen des Mietvertrags zu und hat eine Kopie davon erhalten.

2. Der Mieter und die namentlich genannten Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr vor dem Mietdatum im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.

3. Der Mieter ist ab Vertragsunterzeichnung bis zur Rückgabe des Fahrzeugs im Buchungssystem von Okkar bílaleiga für dieses verantwortlich. Nur die im Mietvertrag genannten Fahrer dürfen das Fahrzeug fahren. Wird das Fahrzeug von einer nicht im Mietvertrag eingetragenen Person gefahren, erlischt jeglicher Versicherungsschutz. In diesem Fall haftet der Mieter uneingeschränkt für das Fahrzeug sowie für alle Schäden, die es an anderen Personen, Gegenständen oder Fahrzeugen verursacht, und ist zur vollständigen Bezahlung dieser Schäden verpflichtet.

4. Das Fahrzeug ist vorsichtig und stets unter Berücksichtigung der Straßen- und Wetterverhältnisse zu führen. Der Fahrer hat sich jederzeit an die Gesetze und Vorschriften Islands zu halten. Sämtliche Bußgelder und Strafen, die durch die Nutzung des Fahrzeugs entstehen, werden der zu Beginn der Mietzeit hinterlegten Kreditkarte des Mieters belastet.

5. Der Mieter ist für die Zahlung sämtlicher Parkgebühren, Mautgebühren und sonstiger Nebenkosten im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs während der Mietzeit verantwortlich. Für jedes unbezahlte Ticket wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 2.500 ISK erhoben.

6. Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug oder durch dessen Nutzung, die nicht von der Versicherung abgedeckt sind. Solche Schäden können der zu Beginn der Mietzeit angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet werden.

7. Im Falle einer Kollision oder eines Unfalls ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die isländische Polizei und den Rettungsdienst (Notrufnummer: 112) sowie Okkar bílaleiga unter +354 552 1700 zu benachrichtigen. Der Mieter darf den Unfallort erst verlassen, wenn die Polizei eingetroffen ist oder ein Unfallbericht erstellt und unterschrieben wurde. Schäden, die nicht innerhalb von 12 Stunden nach dem Ereignis bei Okkar bílaleiga gemeldet werden, gehen zu Lasten des Mieters, unabhängig von der im Mietvertrag enthaltenen Vollkaskoversicherung.

8. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht dort fahren, wo dies gesetzlich verboten ist. Es ist ihm untersagt, das Fahrzeug auf Schneefeldern, Eisflächen, Gletschern oder zugefrorenen Seen, an Sandstränden oder im Meer zu fahren. Ebenso ist es ihm untersagt, das Fahrzeug auf der Kjölur (Straße 35), der Kaldidalur (Straße 550) oder anderen Berg-/Hochlandstraßen (F-Straßen, die auf offiziellen isländischen Straßenkarten mit „F“ gekennzeichnet sind) zu befahren, es sei denn, er verfügt über ein geländegängiges, für F-Straßen zugelassenes Fahrzeug (4x4) und die betreffende F-Straße ist von den isländischen Straßenbehörden offiziell für den Verkehr freigegeben. Bei Zuwiderhandlung droht dem Mieter eine Vertragsstrafe von bis zu 75.000 ISK zusätzlich zu etwaigen Bußgeldern der isländischen Polizei. Diese Kosten können der zu Beginn der Mietzeit hinterlegten Kreditkarte des Mieters belastet werden.

9. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht unter dem Einfluss von Rauschmitteln jeglicher Art, einschließlich Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, führen.

10. Der Mieter darf im Fahrzeug nicht rauchen. Bei Nachweis von Rauchen wird eine Reinigungsgebühr von mindestens 75.000 ISK fällig. Diese Kosten können der zu Beginn der Mietzeit hinterlegten Kreditkarte des Mieters belastet werden.

11. Das Fahrzeug darf unter keinen Umständen aus Island ausgeführt werden.

12. Der Mieter ist für alle im Fahrzeug transportierten oder zurückgelassenen Gegenstände verantwortlich, und Okkar bílaleiga übernimmt keine Haftung für einen möglichen Diebstahl von Gegenständen.

13. Der Mieter ist nicht berechtigt, Reparaturen am Fahrzeug durchführen zu lassen.

14. Das Fahrzeug darf weder verliehen noch untervermietet werden, noch darf es entgeltlich zur Beförderung von Fahrgästen oder Gegenständen verwendet werden.

15. Der Mieter hat das Fahrzeug gemäß den nachstehenden Bedingungen zurückzugeben:

a) Sämtliche Anbauteile und Zusatzausrüstung, einschließlich GPS-Navigationssystem, Reifen, Kartenmaterial, Werkzeug und alles andere, was sich zu Beginn der Mietzeit im/am Fahrzeug befindet, müssen sich im gleichen Zustand befinden wie zu Beginn der Mietzeit, abgesehen von üblichen Gebrauchsspuren. Sollten Teile ersetzt oder repariert werden müssen, erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass die Kosten der zu Beginn der Mietzeit hinterlegten Kreditkarte belastet werden. Die Endabnahme des Fahrzeugs erfolgt nach der Reinigung.

b) Zum vereinbarten Zeitpunkt, Datum und Ort, sofern keine anderen Vereinbarungen mit Okkar bílaleiga getroffen wurden. Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder Ort zurückgegeben, verpflichtet sich der Mieter, alle Kosten zu tragen, die durch die Rückholung des Fahrzeugs und dessen Rücktransport zum Büro von Okkar bílaleiga in Keflavík entstehen. Diese Kosten können der zu Beginn der Mietzeit angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet werden.

c) Bei vollem Tank. Okkar bílaleiga ist berechtigt, dem Mieter fehlenden Kraftstoff gemäß der Preisliste von Okkar bílaleiga in Rechnung zu stellen. Die aktuelle Gebühr beträgt 6000 ISK pro leerem Viertel des Tanks bei normalen Pkw und 7500 ISK bei Geländewagen/Transportern.

16. Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt gemäß Mietvertrag zurück, behält sich Okkar bílaleiga das Recht vor, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters selbst oder mithilfe der Polizei zurückzufordern. Zusätzlich wird für jeden Tag nach Vertragsablauf eine Mietgebühr fällig. Jede Verlängerung der Mietdauer bedarf der Zustimmung von Okkar bílaleiga. Die Kosten können der zu Beginn der Mietzeit hinterlegten Kreditkarte des Mieters belastet werden.

17. Erscheint der Mieter nicht oder gibt er das Fahrzeug vor dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt zurück, erfolgt keine Rückerstattung für die Zeitdifferenz.

18. Der Mieter muss eine Kreditkarte vorlegen, deren Daten aus Sicherheitsgründen zu Beginn jeder Anmietung abgebucht werden, auch wenn ein Voucher die gesamten Mietkosten deckt. Diese Kreditkartenabbuchung kann zur Begleichung aller Zusatzkosten verwendet werden: Versicherung, Verlängerungen, Parkgebühren, Schäden, fehlender Kraftstoff oder sonstige Kosten, die durch die Nutzung des Mietfahrzeugs entstehen.

19. Die Unterschrift des Mieters unter diesem Mietvertrag gilt als Zustimmung des Mieters zu Kreditkartenabbuchungen im Falle von Zahlungen, die Okkar bílaleiga von der Kreditkarte des Mieters abbucht und die Okkar bílaleiga aufgrund der Bestimmungen dieses Mietvertrags rechtmäßig erhalten sollte.

Verpflichtungen unseres Autovermieters

20. Okkar bílaleiga stimmt den Bestimmungen des Mietvertrags zu und hat eine Kopie davon erhalten.

21. Okkar bílaleiga stellt das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt und Datum in einem guten, sauberen Zustand und mit vollem Tank zur Verfügung. Sollte der Tank nicht voll sein, weist Okkar bílaleiga darauf hin und vermerkt dies im Mietvertrag.

22. Sollte das Fahrzeug aus Gründen, die nicht vom Mieter zu vertreten sind, eine Panne haben, wird Okkar bílaleiga das Fahrzeug so schnell wie möglich durch ein vergleichbares oder besseres ersetzen, es sei denn, die Reparatur kann zügig und ohne weitere Beeinträchtigungen für den Mieter durchgeführt werden. Da Okkar bílaleiga bestrebt ist, solche Probleme schnellstmöglich zu lösen, erfolgt eine Entschädigung für Unterkunftskosten gemäß isländischem Reiserecht.

23. Okkar bílaleiga garantiert, über eine gültige Haftpflichtversicherung für ihren Geschäftsbetrieb zu verfügen.

Versicherung

24. Die Mietgebühr beinhaltet eine obligatorische Fahrzeugversicherung, beschränkt auf die Vollkaskoversicherung (CDW) und die Haftpflichtversicherung (TPL). Die CDW deckt Schäden in Höhe von 195.000 ISK für Kleinwagen (Toyota Corolla oder kleiner) und 290.000 ISK für große Fahrzeuge (Toyota Corolla Cross und größer) ab. Die Haftpflichtversicherung (TPL) ist gemäß Abschnitt 26 d) enthalten.

25. Der Haftungsbetrag, auch Selbstbeteiligung oder Selbstbehalt genannt, stellt den Betrag dar, den der Mieter im Schadensfall gemäß der jeweiligen Versicherungsoption zu zahlen hat.

26. Versicherungsoptionen:

a) Premium-Versicherungspaket: Beinhaltet alle Leistungen gemäß Abschnitt 26 ohne Selbstbeteiligung. Kosten pro Tag: 5.490 ISK (Toyota Corolla oder kleiner) bzw. 6.490 ISK (Toyota Corolla Cross oder größer)

b) Windschutzscheibenschutz (WP): Deckt Schäden an der Windschutzscheibe durch Steinschlag ab. Die Standardhaftung ohne WP beträgt 220.000 ISK (Toyota Corolla oder kleiner) bzw. 320.000 ISK (Toyota Corolla Cross oder größer). Diese kann durch den Abschluss eines Windschutzscheibenschutzes oder einer Premiumversicherung auf null ISK reduziert werden. Kosten pro Tag für WP: 2.990 ISK (Toyota Corolla oder kleiner) bzw. 3.490 ISK (Toyota Corolla Cross oder größer).

c) Erweiterte Vollkaskoversicherung (SCDW): Deckt Schäden an der Fahrzeugkarosserie durch Kollisionen, Tierunfälle oder Schäden, die unter die in Abschnitt 27 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Ausschlüsse fallen. Diese Versicherung umfasst auch den Schutz des Fahrers und aller Fahrzeuginsassen bei erlittenen Verletzungen. Sie deckt medizinische Notfallbehandlungen, Krankenhausaufenthalte, ärztliche Untersuchungen und weitere damit verbundene Kosten ab. Diese Versicherung gilt nicht, wenn der Mieter gegen Abschnitt 27 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.

d) Haftpflichtversicherung: Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden Dritter gemäß den zum Zeitpunkt der Anmietung geltenden isländischen Gesetzen ab. Dies gilt auch für die Haftung der einzelnen Fahrer. Haftpflicht- und Unfallversicherung sind im Mietpreis enthalten.

e) Steinschlagschutz (GP): Der Steinschlagschutz deckt Schäden an Windschutzscheibe, Scheinwerfern, Stoßstange, Außenspiegeln, Motorhaube oder anderen Fahrzeugteilen ab, die durch Steinschlag oder Steine verursacht werden, die von anderen Fahrzeugen, Maschinen oder Personen auf das Fahrzeug geschleudert werden oder es treffen. Der Steinschlagschutz deckt keine Schäden ab, die durch Steinschlag am Kühler oder Motor entstehen.

f) Diebstahlschutz: Deckt den Diebstahl des Mietfahrzeugs und der im Fahrzeug befindlichen persönlichen Gegenstände des Mieters ab.

g) Schutz vor Sand- und Aschestürmen (SAAP): Deckt Schäden ab, die durch Sand- und Aschestürme verursacht werden und aus sandgestrahlter Farbe, Kunststoffverkleidungen und sogar zerbrochenen Fenstern bestehen.

h) Reifenschutz (TP): Die Versicherung deckt die Reifen des Fahrzeugs ab und bietet Schutz bei Reifenplatzern oder anderen Beschädigungen. Felgen sind nicht versichert. Im Falle einer Reifenpanne ist der Mieter verpflichtet, den Reifen mit dem Reserverad zu ersetzen. Kann der Mieter dies nicht selbst tun, ist er für den Transport des Fahrzeugs zur nächsten Reifenwerkstatt zur Reparatur oder zum Austausch verantwortlich.

i) Schutz bei Schlüsselverlust: Bei Schlüsselverlust erhalten Sie einen Ersatzschlüssel, dessen Registrierung übernommen wird. Die Versandkosten für den Schlüssel sind in der Versicherung enthalten.

Es obliegt dem Mieter, den Schlüssel zur nächstgelegenen Werkstatt zu bringen und ihn dort auf das Fahrzeug programmieren zu lassen. Sollte das Fahrzeug per Abschleppwagen zur Werkstatt transportiert werden müssen, trägt der Mieter auch die Kosten dafür.

j) Schutz bei Schäden durch Tiere: Deckt Schäden am Fahrzeug ab, die durch Tiere wie Pferde oder Schafe verursacht werden.

k) Wenn ein Fahrzeug durch Wasser beschädigt wird und der Schaden durch Wassereinwirkung verursacht wurde, ist er nicht durch eine Versicherung abgedeckt und liegt in der Verantwortung des Mieters.

27. Folgende Punkte sind von keiner Versicherung abgedeckt. Der Mieter haftet uneingeschränkt für die gesamten Reparaturkosten sowie für alle direkten Kosten wie Transportkosten, Bergungskosten, Kosten für die Wiederherstellung Dritter oder alles andere, was mit den nachstehenden Handlungen in Zusammenhang stehen könnte:

a) Schäden, die dadurch entstehen, dass starke Winde die Türen beim Öffnen hochdrücken.

b) Das Einfüllen des falschen Kraftstoffs in den Tank des Fahrzeugs.

c) Schäden am Fahrgestell und Unterboden des Fahrzeugs sowie Wasserschäden durch Fahrten in Flüssen, Seen oder im Meer. Reifen und Felgen sind hiervon ausgenommen (diese sind im Premium-Versicherungspaket abgedeckt). Ausgenommen sind Schäden durch rücksichtsloses Fahren auf unebenen Straßen, das Aufsetzen des Fahrzeugunterbodens, Steinschläge in der Fahrbahn, an Flussufern oder am Straßenrand. Gleiches gilt für Schäden durch Steinschlag gegen den Fahrzeugunterboden während der Fahrt.

d) Vorsätzliche Beschädigung oder Beschädigung aufgrund grober Fahrlässigkeit seitens des Fahrers.

e) Schäden, die dadurch entstehen, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Stimulanzien oder

Beruhigungsmittel oder aus anderen Gründen nicht in der Lage, das Fahrzeug sicher zu führen.

f) Schäden, die durch Rennen oder Testfahrten verursacht wurden.

g) Schäden durch Naturgewalten, Krieg, Revolution, innere Unruhen oder Aufstände.

h) Beschädigungen des Fahrzeuginnenraums, wie z. B.: Brandlöcher in Sitzen, Teppichen oder Fußmatten, beschädigte

Teile, zerkratzte Zierleisten, Polster oder alles, was nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen ist

und zerreißen.

i) Schäden, die durch das Befahren von Orten entstehen, an denen der Fahrzeugverkehr verboten ist, wie z. B.

Wege, Pfade, Schneewälle, Eisflächen, ungehinderte Flüsse oder Bäche, Strände, Orte nur

bei Ebbe zugänglich oder in anderen unwegsamen Gebieten.

j) Schäden durch Gischt/Meerwasser, wenn das Fahrzeug auf dem Seeweg transportiert wird.

k) Schäden an Fahrzeugen, die durch das Fahren an einem gesetzlich verbotenen Ort verursacht werden, wie oben erläutert.

Punkt 8 der Pflichten des Mieters.

l) Schäden am Dach des Fahrzeugs durch unverantwortliches Verhalten wie z. B. Klettern auf dem Dach

das Dach des Autos, das Abstellen schwerer Gegenstände auf dem Dach oder jedes andere fahrlässige Verhalten, das nicht …

direkte Folge eines Unfalls oder eines Ereignisses höherer Gewalt.

n) Abschleppkosten: Der Transport des Fahrzeugs erfolgt stets auf Kosten des Mieters. Sollte sich später herausstellen, dass das Fahrzeug einen Mangel aufweist oder der Mieter im Falle eines Unfalls im Recht ist, werden die Kosten erstattet. Die Zustellung eines Schlüssels oder Reifens an den Mieter erfolgt ebenfalls auf dessen Kosten.

o) Wird ein Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt, wird für jeden Vorfall eine Servicegebühr von 16.000 ISK erhoben.

Allgemeine Bedingungen

28. Mit seiner Unterschrift auf diesem Mietvertrag bestätigt der Mieter, dass er das Fahrzeug und die Anbauteile in einwandfreiem Zustand erhalten hat und etwaige Unstimmigkeiten einem Mitarbeiter von Okkar bílaleiga mitgeteilt hat.

29. Dieser Mietvertrag muss sich während der gesamten Mietdauer des Fahrzeugs im Fahrzeug befinden.

30. Ergänzungen und Änderungen der Bedingungen und Bestimmungen dieses Mietvertrags bedürfen der Schriftform.

31. Verstößt der Mieter gegen diese Vereinbarung, so ist Okkar bílaleiga in keiner Weise zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung der Miete verpflichtet oder trägt aufgrund des Verstoßes irgendwelche damit verbundenen Kosten.

32. Für auf Grundlage der vorstehenden Bestimmungen getroffene Vereinbarungen gilt isländisches Recht. Dies schließt etwaige Schadensersatzansprüche ein. Dies betrifft sowohl die Grundlage als auch die Berechnung des Schadensersatzes. Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche, die auf einer Haftung außerhalb dieser Vereinbarung beruhen. Sollten Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mietvertrag entstehen, werden diese vor dem zuständigen Gerichtsstand von Okkar bílaleiga, dem Bezirksgericht Reykjavík, Island, verhandelt.

33. Auf Schadensersatzansprüche gegen den Mieter kann ein Zuschlag von mindestens 20 % der strittigen Beträge erhoben werden, um die Okkar bílaleiga entstandenen Inkasso- und Rechtskosten zu decken.

34. Etwaige Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Mietvertrag können dem Schlichtungsausschuss des Isländischen Verbraucherverbandes und des Isländischen Reiseverbandes vorgelegt werden.

Lesen Sie unsere Stornierungsbedingungen.