Geschäftsbedingungen
Ihr Mietwagen wird von OKKAR BILALEIGA EHF, einem unabhängigen Franchisenehmer der Marken Enterprise Rent-A-Car, National Car Rental und Alamo Rent A Car, abgewickelt.
Nur zur Information. Mietverträge werden ausschließlich in den Filialen von Enterprise, deren Tochtergesellschaften oder deren jeweiligen Franchisenehmern abgeschlossen.
Mietbedingungen für Mietwagen
Pflichten des Mieters:
1) Der Mieter stimmt den Bestimmungen dieses Mietvertrags zu und hat eine Kopie davon erhalten.
2) Der Leasingnehmer gibt das Fahrzeug zurück:
a) Sämtliches Zubehör (einschließlich Reifen und Werkzeuge) in dem Zustand, in dem es sich bei Erhalt befand, mit Ausnahme normaler Gebrauchsspuren.
b) An dem in diesem Mietvertrag angegebenen Datum, sofern später nichts anderes vereinbart wird.
c) An die Geschäftsräume des Vermieters, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3) Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück oder erklärt er nicht seine Absicht, den Mietvertrag zu verlängern, ist der Vermieter oder die Polizei berechtigt, das Fahrzeug ohne weitere Ankündigung und auf Kosten des Mieters zurückzufordern. Eine Verlängerung des Mietvertrags bedarf der Zustimmung des Vermieters. Gibt der Mieter das Fahrzeug eine Stunde oder später nach Ablauf des Mietvertrags zurück, ist der Vermieter berechtigt, eine Gebühr für bis zu 24 Stunden gemäß den Bedingungen dieses Mietvertrags zu verlangen.
4) Das Fahrzeug ist sorgfältig zu handhaben und zu fahren. Nur die auf der ersten Seite dieses Vertrags als Fahrer genannten Personen sind berechtigt, das Fahrzeug zu führen. Der Leasingnehmer haftet für Schäden, die durch die Nutzung des Fahrzeugs entstehen und für die die Versicherung des Fahrzeugs keine Entschädigung leistet. Dies umfasst Schäden am Fahrzeug und/oder Verletzungen von Fahrzeuginsassen aufgrund folgender Ursachen:
a) Geländefahrten.
b) Das Durchfahren von Flüssen oder jeglichen anderen Wasserläufen.
c) Vorsätzliche Handlungen oder grobe Fahrlässigkeit.
d) Konsum von Rauschmitteln durch den Fahrer.
e) Fahrzeugnutzung, die gegen isländisches Recht und/oder die Bestimmungen dieses Mietvertrags verstößt.
5) Im Falle einer Kollision oder eines Unfalls ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die zuständige Polizeibehörde sowie den Vermieter über den Vorfall zu informieren. Der Mieter darf den Unfallort nicht verlassen, bevor die Polizei eingetroffen ist.
6) Die während der Laufzeit dieses Leasingvertrags zurückgelegte Kilometerzahl (km) wird anhand des vom Hersteller eingebauten Kilometerzählers ermittelt. Der Leasingnehmer ist verpflichtet, den Leasinggeber unverzüglich zu benachrichtigen, falls der Kilometerzähler während der Leasinglaufzeit defekt ist oder ausfällt.
7) Der Leasinggeber haftet nicht für das Verschwinden oder die Beschädigung von Gegenständen, die der Leasingnehmer oder eine andere Partei im Fahrzeug zurücklässt oder mit diesem transportiert.
8) Der Leasingnehmer verpflichtet sich, dem Leasinggeber auf Verlangen folgenden Betrag zu zahlen:
a) Eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Kosten für die Anmietung des Autos.
b) Sämtliche Kosten, die dem Leasinggeber entstehen, wenn er das Fahrzeug zu seinem Betriebsgelände zurückbringen muss, falls es irgendwo unbeaufsichtigt abgestellt wurde, unabhängig vom Zustand des Fahrzeugs, der Straßen oder der Wetterbedingungen.
9) Der Leasingnehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Leasinggebers Reparaturen am Fahrzeug oder an dessen Zubehör durchführen zu lassen, Änderungen daran vorzunehmen oder das Fahrzeug als Sicherheit in irgendeiner Form zu hinterlegen.
10) Der Mieter haftet für alle Parkgebühren und Bußgelder wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.
11) Der Leasingnehmer ist nicht berechtigt, das Fahrzeug zur entgeltlichen Beförderung von Fahrgästen zu nutzen, es an Dritte zu verleihen oder es unterzuvermieten.
Pflichten des Vermieters:
12) Der Leasinggeber wird das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt bereitstellen und sicherstellen, dass es allen Anforderungen entspricht.
13) Bei einem Fahrzeugmangel stellt der Leasinggeber dem Leasingnehmer schnellstmöglich ein vergleichbares Fahrzeug zur Verfügung. Bei geringfügigen Schäden ist der Leasinggeber berechtigt, nach Zustimmung des Leasingnehmers Reparaturen am Fahrzeug durchführen zu lassen.
14) Der Vermieter unterrichtet den Mieter über den Inhalt dieses Vertrags, insbesondere über die Verpflichtungen, die der Mieter durch seine Unterzeichnung eingeht.
15) Der Vermieter hat den ausländischen Mieter über die isländischen Verkehrsregeln, Verkehrszeichen und das Verbot des Fahrens abseits befestigter Straßen zu informieren. Er hat insbesondere auf die von Tieren auf den Straßen ausgehende Gefahr hinzuweisen.
16) Möchte der Leasinggeber die Nutzung des Fahrzeugs hinsichtlich seiner Ausstattung und/oder der Straßenverhältnisse einschränken, so ist dies vor Unterzeichnung dieses Leasingvertrags schriftlich mitzuteilen.
17) Der Leasinggeber wird eine gültige Haftpflichtversicherung für seine Geschäftstätigkeit abschließen.
Versicherung:
18) Die Leasingsumme/Mietgebühr beinhaltet eine obligatorische Fahrzeugversicherung, die eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung für den Fahrer und den Eigentümer umfasst.
19) Die Haftpflichtversicherung für Dritte besteht aus der Summe, die nach isländischem Recht jeweils vorgeschrieben ist.
20) Der Leasingnehmer kann eine separate Unfallversicherung (Allgefahrenversicherung) abschließen. Diese Police legt die Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall fest.
21) Diese Unfall-/Allgefahrenversicherung deckt Folgendes nicht ab:
a) vorsätzliche Schäden oder Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit seitens des Fahrers.
b) Schäden, die dadurch entstehen, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Stimulanzien oder Beruhigungsmitteln steht oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
c) Schäden, die durch Rennen oder Testfahrten verursacht wurden.
d) Schäden aufgrund von Krieg, Revolution, inneren Unruhen, Aufständen.
e) Schäden, die durch Tiere verursacht werden.
f) In Sitze, Teppiche oder Matten eingebrannte Löcher.
g) Schäden, die ausschließlich Räder, Reifen, Federung, Batterien, Glas (ausgenommen Fenster), Radios betreffen, oder der Verlust von Teilen des Fahrzeugs durch Diebstahl sowie daraus resultierende Schäden.
h) Schäden am Getriebe, Antrieb und anderen Teilen des Fahrzeugs, die sich im oder am Fahrgestell befinden, durch das Befahren unebener Straßen; Schäden am Fahrgestell infolge des Aufsetzens des Fahrzeugs auf unebenen Straßen durch Unebenheiten, die von Straßenhobeln hinterlassen wurden; Steine, die in der Fahrbahn oder am Straßenrand stecken. Gleiches gilt für Schäden, die entstehen, wenn Steine während der Fahrt aufgewirbelt werden und gegen die Unterseite des Fahrzeugs schlagen.
i) Schäden, die durch das Befahren von Orten entstehen, an denen der Fahrzeugverkehr verboten ist, wie z. B. Wege, Pfade, Schneewälle, Eisflächen, nicht überbrückte Flüsse oder Bäche, Strände, nur bei Ebbe zugängliche Orte oder andere unwegsame Gebiete. Entschädigung wird jedoch gezahlt, wenn der Fahrer gezwungen ist, die Straße zu verlassen, beispielsweise aufgrund von Straßenbauarbeiten.
j) Schäden, die durch Sand, Kies, Asche, Bimsstein oder andere Arten von Erdmaterial verursacht werden, die auf das Fahrzeug geweht werden.
k) Wird das Fahrzeug auf dem Seeweg transportiert, wird für Schäden durch Gischt/Meerwasser keine Entschädigung gezahlt.
l) In anderen Fällen wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Unfall-/Allgefahrenversicherung verwiesen.
22) Der Leasingnehmer kann einen speziellen Steinschlagschutz (GP), einen Diebstahlschutz (TP) und eine Super-Kollisionsschadenversicherung (SCDW) erwerben.
Allgemeine Bestimmungen
23) Dieser Leasingvertrag sollte sich stets im Fahrzeug befinden.
24) Ergänzungen und Änderungen der Bedingungen und Bestimmungen dieses Mietvertrags bedürfen der Schriftform.
25) Für Vereinbarungen, die auf Grundlage der oben genannten Bedingungen getroffen werden, gilt isländisches Recht. Dies schließt etwaige Schadensersatzansprüche ein. Es regelt auch die Berechnung und die Grundlage des Schadensersatzes. Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche, die auf einer Haftung außerhalb dieses Vertrags beruhen. Sollten Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag entstehen, werden diese vor dem zuständigen Gericht des Vermieters verhandelt.
26) Es sei darauf hingewiesen, dass Streitigkeiten zwischen den Parteien dieses Mietvertrags dem aktiven Schiedsausschuss des Isländischen Verbraucherverbandes und des Isländischen Reiseverbandes vorgelegt werden können.
27) Im Rahmen des Mietvorgangs ist die Erhebung einiger personenbezogener Daten erforderlich. Die Angabe aller angeforderten Informationen ist obligatorisch. Ohne diese Informationen kann Enterprise Rent-A-Car (der Verantwortliche für die Datenverarbeitung) Ihre Anmietung nicht ordnungsgemäß bearbeiten. Enterprise Rent-A-Car verwendet Ihre personenbezogenen Daten, um Sie bei der Reservierung, Anmietung und dem Leasing von Fahrzeugen zu unterstützen sowie für Marketingzwecke. Sie können sachliche Fehler in diesen Daten korrigieren oder Ihr Recht auf Auskunft, Aktualisierung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten ausüben, indem Sie eine Anfrage an Enterprise Rent-A-Car unter den in Ihrem Mietvertrag angegebenen Kontaktdaten senden. Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung kann Ihre personenbezogenen Daten an Unternehmen der Enterprise Holdings-Gruppe in der EU oder den USA übermitteln, die den Safe-Harbor-Grundsätzen unterliegen. Die Enterprise Holdings Gruppe kann Ihre personenbezogenen Daten verwenden, um (i) effektive Dienstleistungen zu erbringen, (ii) Analyse- und/oder Direktmarketingaktivitäten durchzuführen und (iii) der Enterprise Holdings Gruppe die Durchführung von Kundenzufriedenheitsumfragen per E-Mail oder durch Kontaktaufnahme mit Ihnen über Ihre im Mietvertrag angegebene oder der Enterprise Holdings Gruppe anderweitig mitgeteilte Mobiltelefonnummer oder Telefonnummer zu ermöglichen. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, stimmen Sie der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten für die in diesem Abschnitt genannten Zwecke und der Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Unternehmen der Enterprise Holdings Gruppe außerhalb Ihres Landes zu. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Enterprise Rent-A-Car unter www.enterprise.co.uk. Enterprise Rent-A-Car und/oder die Enterprise Holdings Gruppe können personenbezogene Daten auch verwenden und offenlegen, um gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen (z. B. Anfragen von Strafverfolgungsbehörden), lokale Richtlinien durchzusetzen, auf Ansprüche zu reagieren oder die Rechte, das Eigentum oder die Sicherheit anderer zu schützen.