Geschäftsbedingungen
Pflichten des Mieters
1. Der Mieter (Kunde) erklärt sich mit den Bestimmungen des Mietvertrags einverstanden und hat eine Kopie davon erhalten.
2. Der Mieter und die benannten Fahrer müssen 21 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr vor dem Mietdatum einen gültigen Führerschein besitzen.
3. Der Mieter ist vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zur Registrierung der Rückgabe im Buchungssystem von My Car für das Fahrzeug verantwortlich. Nur die im Mietvertrag genannten Fahrer dürfen das Fahrzeug fahren. Wird das Fahrzeug von einer Person gefahren, die nicht im Mietvertrag eingetragen ist, erlischt jeglicher Versicherungsschutz. In diesem Fall haftet der Mieter in vollem Umfang für das Fahrzeug sowie für Schäden, die es erleidet oder die es anderen Personen, Gegenständen oder Fahrzeugen zufügt, und ist verpflichtet, diese Schäden vollständig zu bezahlen.
4. Das Fahrzeug ist vorsichtig und stets unter Berücksichtigung der Straßen- und Wetterbedingungen zu fahren. Der Fahrer ist verpflichtet, stets die isländischen Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Sämtliche Bußgelder oder Strafen aus der Nutzung des Fahrzeugs werden der zu Beginn der Mietdauer angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet.
5. Der Mieter ist für die Zahlung aller Parkgebühren, Mautgebühren oder anderer Nebenkosten im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs während seiner Verantwortung verantwortlich. Für jedes nicht bezahlte Ticket wird dem Mieter eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 2.500 ISK berechnet.
6. Der Mieter haftet für alle Schäden, die am Fahrzeug oder durch dessen Nutzung entstehen und nicht unter die Versicherungsbedingungen fallen. Solche Schäden können der zu Beginn der Mietzeit angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet werden.
7. Im Falle einer Kollision und/oder eines Unfalls ist der Mieter dafür verantwortlich, unverzüglich die isländische Polizei und die Rettungsdienste (Notrufnummer 112) sowie Alda Car Rental unter +354 552 1700 zu kontaktieren und zu benachrichtigen. Der Mieter darf den Ort der Kollision und/oder des Unfalls nicht verlassen, bis die Polizei eingetroffen ist oder ein formeller Unfallbericht ausgefüllt und unterschrieben wurde. Jeglicher Schaden, der Alda Car Rental nicht innerhalb von 12 Stunden nach dem Ereignis gemeldet wird, geht zulasten des Mieters, unabhängig von der dem Mietvertrag beigefügten Haftungsbeschränkung für Kaskoschäden (CDW).
8. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht fahren, wenn dies gesetzlich verboten ist. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht auf Schneewehen, Eis, Gletschern oder zugefrorenen Seen, an Sandstränden oder im Meer fahren. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht auf Kjölur (Straße 35), Kaldidalur (Straße 550) oder anderen Berg-/Hochlandstraßen (F-Straßen, die auf isländischen Straßenkarten mit „F“ gekennzeichnet sind) fahren, es sei denn, er fährt ein für F-Straßen zugelassenes 4x4-Fahrzeug und die betreffende F-Straße ist von der isländischen Straßenbehörde offiziell für den Verkehr freigegeben. Dem Mieter wird zusätzlich zu etwaigen Bußgeldern der isländischen Polizei eine Firmenstrafe von bis zu 75.000 ISK auferlegt. Diese Kosten können der zu Beginn der Mietdauer angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet werden.
9. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht unter dem Einfluss von Rauschmitteln jeglicher Art, einschließlich Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, führen.
10. Der Mieter darf im Fahrzeug nicht rauchen. Bei Anzeichen von Rauchen ist der Mieter für eine Reinigungsgebühr von mindestens 75.000 ISK verantwortlich. Diese Kosten können der zu Beginn der Mietzeit angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet werden.
11. Das Fahrzeug darf unter keinen Umständen aus Island ausgeführt werden.
12. Der Mieter ist für alle im Fahrzeug transportierten oder zurückgelassenen Gegenstände verantwortlich und Alda Car Rental haftet nicht für etwaigen Diebstahl von Gegenständen.
13. Der Mieter ist nicht berechtigt, Reparaturen am Fahrzeug durchführen zu lassen.
14. Das Fahrzeug darf nicht verliehen, untervermietet oder zur entgeltlichen Beförderung von Personen oder Sachen genutzt werden.
15. Der Mieter muss das Fahrzeug gemäß den folgenden Bedingungen zurückgeben:
a) Mit sämtlichem Zubehör und Zusatzausstattung, einschließlich GPS-Navigationssystem, Reifen, Karten, Werkzeug und allem anderen, was sich zu Mietbeginn im Fahrzeug befand, und zwar in unverändertem Zustand, mit Ausnahme von Verschleißerscheinungen durch normale Nutzung. Sollten Teile ausgetauscht oder repariert werden müssen, erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass die Kosten der zu Mietbeginn angegebenen Kreditkarte belastet werden. Die endgültige Fahrzeuginspektion erfolgt nach der Reinigung.
b) Zu der zu Beginn der Mietzeit vereinbarten Zeit, am vereinbarten Datum und am vereinbarten Ort, sofern mit Alda Car Rental keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Wird das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit oder am vereinbarten Ort zurückgegeben, verpflichtet sich der Mieter, alle Kosten für die Abholung und den Rücktransport zum Alda Car Rental-Büro in Keflavik zu tragen. Diese Kosten können der zu Beginn der Mietzeit angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet werden.
c) Mit vollem Tank. Alda Car Rental ist berechtigt, dem Mieter fehlenden Kraftstoff gemäß der Preisliste von Alda Car Rental in Rechnung zu stellen. Die aktuelle Gebühr beträgt 6000 ISK für jedes leere Viertel des Tanks bei normalen Pkw und 7500 ISK für Geländewagen/Transporter.
16. Wenn der Mieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt gemäß Mietvertrag zurückgibt, behält sich Alda Car Rental das Recht vor, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters selbst oder mit Hilfe der Polizei zurückzufordern, zusammen mit einer Mietgebühr für jeden angefangenen Tag nach Vertragsablauf. Jede Verlängerung der Mietvertragslaufzeit bedarf der Zustimmung von Alda Car Rental. Diese Kosten können der zu Beginn der Mietzeit angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet werden.
17. Erscheint der Mieter nicht oder gibt er das Fahrzeug früher als zur vereinbarten Rückgabezeit zurück, erfolgt keine Erstattung der Zeitdifferenz.
18. Der Mieter muss eine Kreditkarte vorlegen. Aus Sicherheitsgründen wird zu Beginn jeder Anmietung ein Abdruck davon erstellt, auch wenn ein Gutschein die Kosten der gesamten Anmietung abdeckt. Dieser Kreditkartenabdruck kann zur Bezahlung aller zusätzlichen Gebühren verwendet werden: Versicherung, Verlängerungen, Strafzettel, Schäden, fehlender Kraftstoff oder jegliche Kosten, die durch die Nutzung des Mietfahrzeugs entstehen.
19. Die Unterschrift des Mieters unter diesem Mietvertrag gilt als Unterschrift des Mieters für Kreditkartenabbuchungen im Falle von Zahlungen, die Alda Car Rental der Kreditkarte des Mieters belastet und die Alda Car Rental aufgrund der Bestimmungen dieses Mietvertrags rechtmäßig erhalten sollte.
Pflichten von Alda Car Rental
20. Alda Car Rental stimmt den Bestimmungen des Mietvertrags zu und hat eine Kopie davon erhalten.
21. Alda Car Rental stellt das Fahrzeug pünktlich, in gutem, sauberem Zustand und mit vollem Tank zur Verfügung. Sollte der Tank nicht voll sein, weist Alda Car Rental im Mietvertrag darauf hin.
22. Bei einer Fehlfunktion des Fahrzeugs aus Gründen, die nicht vom Mieter zu vertreten sind, ersetzt Alda Car Rental das Fahrzeug schnellstmöglich durch ein vergleichbares oder besseres Fahrzeug, es sei denn, die Reparatur kann schnell und ohne weitere Unterbrechungen für den Mieter durchgeführt werden. Da Alda Car Rental bestrebt ist, derartige Probleme schnell zu lösen, wird eine Entschädigung für die Unterkunft gemäß dem isländischen Reiserecht angeboten.
23. Alda Car Rental garantiert, für seinen Geschäftsbetrieb über eine gültige Haftpflichtversicherung zu verfügen.
Versicherung
Die Mietgebühr beinhaltet eine obligatorische Fahrzeugversicherung mit einer Haftungsbeschränkung (CDW) und einer Haftpflichtversicherung (TPL). Die CDW-Versicherung umfasst eine Haftung von 195.000 ISK für Kleinwagen (Toyota Corolla oder kleiner) und 290.000 ISK für Großwagen (Toyota Corolla Cross und größer). Die Haftpflichtversicherung (TPL) ist gemäß Abschnitt 26 d) enthalten.
25. Die Haftungssumme, auch Selbstbeteiligung oder Selbstbeteiligung genannt, stellt den Betrag dar, den der Mieter im Schadensfall je nach Versicherungsoption zu zahlen hat.
26. Versicherungsoptionen:
Ob ein Auto als kleines oder großes Fahrzeug klassifiziert wird, wird auf der Autovermietungswebsite www.aldacarrental.is definiert.
a) Premium-Versicherungspaket: Beinhaltet alle unten in Abschnitt 26 aufgeführten Punkte mit NULL ISK-Haftung.
b) Windschutzscheibenschutz (WP): Deckt Schäden an der Windschutzscheibe durch Steinschlag ab. Die Standardhaftung ohne WP beträgt 220.000 ISK (Toyota Corolla oder kleiner) bzw. 320.000 ISK (Toyota Corolla Cross oder größer). Mit dem Abschluss eines Windschutzscheibenschutzes oder einer Premium-Versicherung kann die Haftung auf null ISK reduziert werden. Kosten pro Tag: 2.990 ISK (Toyota Corolla oder kleiner) bzw. 3.490 ISK (Toyota Corolla Cross oder größer).
c) Super-Haftpflichtversicherung (SCDW): Deckt Schäden an der Karosserie des Fahrzeugs ab, die durch Kollisionen, Tierbeteiligung oder die in Abschnitt 27 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Ausschlüsse verursacht wurden. Dieser Versicherungsschutz umfasst auch den Schutz des Fahrers und aller Insassen im Fahrzeug bei erlittenen Verletzungen. Er deckt medizinische Notfallbehandlung, Krankenhausaufenthalte, medizinische Untersuchungen und sonstige damit verbundene Kosten ab. Dieser Versicherungsschutz gilt nicht, wenn der Mieter gegen Abschnitt 27 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.
d) Haftpflichtversicherung (TPL): Die Haftpflichtversicherung wird gemäß der zum Zeitpunkt der Anmietung gesetzlich vorgeschriebenen Höhe abgedeckt. Dies gilt auch für die Haftung einzelner Fahrer. Haftpflicht- und Unfallversicherung sind in dieser Miete enthalten.
e) Steinschlagschutz (GP): Der Steinschlagschutz deckt Schäden an Windschutzscheibe, Scheinwerfern, Stoßstange, Spiegeln, Motorhaube und anderen Fahrzeugteilen ab, die durch Steinschlag oder Gesteinsbrocken verursacht werden, die von anderen Fahrzeugen, Maschinen oder Personen auf das Fahrzeug geschleudert werden. Schäden durch Steinschlag am Kühler oder Motor werden nicht abgedeckt.
f) Diebstahlschutz: Deckt den Diebstahl des Mietfahrzeugs und der darin befindlichen Gegenstände des Mieters ab.
g) Sand- und Ascheschutz (SAAP): deckt Schäden ab, die durch Sand- und Aschestürme verursacht werden, darunter sandgestrahlte Farbe, Kunststoffverkleidungen und sogar zerbrochene Fenster.
h) Reifenschutz (TP): Die Reifenversicherung deckt sowohl Reifen als auch Räder ab. Im Falle einer Reifenpanne ist der Mieter dafür verantwortlich, den Reifen durch das Ersatzrad zu ersetzen. Ist der Mieter dazu nicht in der Lage, ist er dafür verantwortlich, den Transport des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Reifenwerkstatt zur Reparatur oder zum Austausch des Fahrzeugs zu organisieren.
i) Schlüsselverlustschutz: Bei Schlüsselverlust erhalten Sie einen Ersatzschlüssel, dessen Registrierung abgedeckt ist. Die Versandkosten des Schlüssels sind in der Versicherung enthalten.
Es liegt in der Verantwortung des Mieters, den Schlüssel zur nächstgelegenen Werkstatt zu bringen und auf das Fahrzeug programmieren zu lassen. Sollte das Fahrzeug mit einem Abschleppwagen in die Werkstatt transportiert werden müssen, liegt dies in der Verantwortung des Mieters und er trägt die damit verbundenen Kosten.
j) Tierschadenschutz: Deckt Schäden am Fahrzeug ab, die durch Tiere wie Pferde oder Schafe verursacht werden.
k) Wenn ein Auto durch Wasser beschädigt wird und der Schaden durch Wassereinwirkung verursacht wird, ist dieser durch keine Versicherung gedeckt und liegt in der Verantwortung des Mieters.
27. Die folgenden Schäden sind nicht versichert. Der Mieter haftet für die vollen Reparaturkosten sowie alle direkten Kosten wie Transportkosten, Bergungsgebühren, Kosten für die Wiederherstellung an Dritte oder sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit den folgenden Maßnahmen entstehen:
a) Schäden, die dadurch entstehen, dass die Türen beim Öffnen durch starken Wind hochgeweht werden.
b) Das Tanken des Fahrzeugs erfolgt mit dem falschen Kraftstoff.
c) Schäden am Fahrgestell und Unterboden des Fahrzeugs sowie Wasserschäden durch Fahrten in Flüssen, Seen oder im Meer. Reifen und Felgen sind hiervon ausgenommen und im Premium-Versicherungspaket enthalten. Schäden durch rücksichtsloses Fahren auf unebenen Straßen, das Schrammen des Fahrzeugunterbodens, Steine, die in der Fahrbahn, am Flussufer oder im Straßenrand stecken geblieben sind, sind hiervon ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Schäden durch Steine, die während der Fahrt in den Unterboden des Fahrzeugs einschlagen.
d) Vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden durch den Fahrer.
e) Schäden, die dadurch entstehen, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Aufputschmitteln oder Beruhigungsmitteln steht oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
f) Schäden durch Renn- oder Testfahrten.
g) Schäden durch Naturgewalten, Krieg, Revolution, innere Unruhen oder Aufstände.
h) Schäden an der Fahrzeuginnenausstattung wie: Brandlöcher in Sitzen, Teppichen oder Matten, zerbrochene Elemente, zerkratzte Zierleisten, Polster oder alles, was nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen ist.
i) Schäden, die durch das Fahren auf Orten entstehen, wo der Fahrzeugverkehr verboten ist, wie z. B. auf Wegen, Pfaden, Schneewällen, Eis, ungehinderten Flüssen oder Bächen, Stränden, Orten nur
bei Ebbe oder in anderen weglosen Gebieten zugänglich.
j) Schäden durch Gischt/Seewasser, wenn das Fahrzeug auf dem Seeweg transportiert wird.
k) Schäden an Fahrzeugen, die durch Fahren in einer gesetzlich verbotenen Position wie oben unter Punkt
Punkt 8 in den Pflichten des Mieters.
l) Schäden am Fahrzeugdach durch unverantwortliches Handeln, wie z. B. Klettern auf das Dach, Abstellen schwerer Gegenstände auf dem Dach oder sonstiges fahrlässiges Verhalten, das nicht
direkte Folge eines Unfalls oder eines Ereignisses höherer Gewalt.
n) Abschleppkosten: Der Abtransport des Fahrzeugs erfolgt stets auf Kosten des Mieters. Stellt sich später heraus, dass das Fahrzeug einen Defekt aufweist oder im Falle eines Unfalls in Ordnung ist, werden die Kosten erstattet. Die Lieferung von Schlüsseln oder Reifen erfolgt auf Kosten des Mieters.
O) Bei einem Unfallschaden am Fahrzeug fällt pro Schadensfall eine Servicegebühr von 16.000 ISK an.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
28.Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf diesem Mietvertrag, dass er das Fahrzeug und die Ausstattung in einwandfreiem Zustand erhalten hat und etwaige Unstimmigkeiten einem Mitarbeiter von Alda Car Rental mitgeteilt hat.
29. Dieser Mietvertrag muss sich während der gesamten Dauer der Fahrzeugnutzung durch den Mieter im Fahrzeug befinden.
30. Ergänzungen und Änderungen der Bedingungen und Bestimmungen dieses Mietvertrages bedürfen der Schriftform.
31. Verstößt der Mieter gegen diese Vereinbarung, ist Alda Car Rental in keiner Weise zur Erstattung der Mietgebühr (ganz oder teilweise) verpflichtet und trägt auch keine damit verbundenen Kosten aufgrund des Verstoßes.
32. Für Verträge, die auf Grundlage der oben genannten Bedingungen geschlossen werden, gilt isländisches Recht. Dies schließt alle etwaigen Schadensersatzansprüche ein. Dies gilt sowohl für die Grundlage als auch für die Berechnung der Entschädigung. Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Haftung außerhalb dieses Vertrags. Sollten Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mietvertrag entstehen, werden diese vor dem Gerichtsstand von Alda Car Rental, dem Bezirksgericht Reykjavik, Island, verhandelt.
33. Bei Schadensersatzforderungen an den Mieter kann ein Aufschlag von mindestens 20 % auf die strittigen Beträge erhoben werden, der etwaige Inkasso-/Rechtsgebühren abdeckt, die Alda Car Rental entstehen.
34. Streitigkeiten zwischen den Parteien bezüglich des Mietvertrags können dem Schiedsausschuss des isländischen Verbraucherverbands und des isländischen Reiseindustrieverbands vorgelegt werden.
Lesen Sie unsere Stornierungsbedingungen