Geschäftsbedingungen
Pflichten des Mieters
- Der Mieter erklärt sich mit den Bestimmungen des Mietvertrages einverstanden und hat eine Kopie davon erhalten.
- Der Mieter und die benannten Fahrer müssen 21 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr vor dem Anmietdatum einen gültigen Führerschein besitzen.
- Der Mieter ist vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zur Registrierung der Fahrzeugrückgabe im Buchungssystem von My Car für das Fahrzeug verantwortlich. Nur die im Mietvertrag genannten Fahrer dürfen das Fahrzeug fahren. Wird das Fahrzeug von einer Person gefahren, die nicht im Mietvertrag eingetragen ist, erlischt jeglicher Versicherungsschutz. In diesem Fall haftet der Mieter vollumfänglich für das Fahrzeug, für Schäden, die es erleidet oder die es an anderen Personen, Gegenständen oder Fahrzeugen verursacht, und ist verpflichtet, diese Schäden in voller Höhe zu bezahlen.
- Das Fahrzeug muss vorsichtig und stets unter Berücksichtigung der Straßen- und Wetterbedingungen gefahren werden. Der Fahrer muss sich stets an die Gesetze und Vorschriften Islands halten. Alle Bußgelder oder Strafen aus der Nutzung des Fahrzeugs werden der zu Beginn der Mietzeit angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet.
- Der Mieter ist für die Zahlung aller Parktickets, Mautgebühren oder anderer Nebenkosten im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs während seiner Verantwortung verantwortlich. Für jedes unbezahlte Ticket muss der Mieter eine zusätzliche Servicegebühr von 2.500 ISK zahlen.
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die am Fahrzeug oder durch die Nutzung des Fahrzeugs entstehen und nicht unter die Versicherungsbedingungen fallen. Solche Schäden können der zu Beginn der Mietzeit angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet werden.
- Im Falle einer Kollision und/oder eines Unfalls ist der Mieter dafür verantwortlich, die isländische Polizei und die Notdienste (Notrufnummer 112) sowie MYCAR Rental unter +354 552 1700 unverzüglich zu kontaktieren und zu benachrichtigen. Der Mieter darf den Unfallort nicht verlassen, bis die Polizei eingetroffen ist oder ein formeller Unfallbericht ausgefüllt und unterschrieben wurde. Für alle Schäden, die MYCAR Rental nicht innerhalb von 12 Stunden nach dem Ereignis gemeldet werden, haftet der Mieter, unabhängig von der dem Mietvertrag beigefügten Haftungsbeschränkung für Kaskoschäden (CDW).
- Der Mieter darf das Fahrzeug nicht an Orten fahren, wo dies gesetzlich verboten ist. Der Mieter darf das Auto nicht auf Schneebänken, Eis, Gletschern oder zugefrorenen Seen, an Sandstränden oder im Meer fahren. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht auf Berg- oder Hochlandstraßen und auf Straßen fahren, die auf offiziellen isländischen Straßenkarten mit „F“ gekennzeichnet sind (außer in einem 4x4-Fahrzeug mit F-Straßenzulassung und wenn die betreffende F-Straße von den isländischen Straßenbehörden offiziell für den Verkehr freigegeben wurde). Der Mieter muss zusätzlich zu etwaigen von der isländischen Polizei verhängten Bußgeldern eine Firmenstrafe von bis zu 500 EUR zahlen. Diese Kosten können der zu Beginn der Mietdauer angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet werden.
- Der Mieter darf das Fahrzeug nicht unter dem Einfluss von Rauschmitteln jeglicher Art, einschließlich Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, führen.
- Der Mieter darf im Auto nicht rauchen. Wenn es Hinweise auf Rauchen gibt, ist der Mieter für eine Reinigungsgebühr von mindestens 500 EUR verantwortlich. Diese Kosten können der zu Beginn der Mietzeit angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet werden.
- Das Fahrzeug darf unter keinen Umständen Island verlassen.
- Der Mieter ist für alle im Fahrzeug transportierten oder zurückgelassenen Gegenstände verantwortlich und MYCAR übernimmt keine Verantwortung für etwaigen Diebstahl von Gegenständen.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, Reparaturen am Fahrzeug durchführen zu lassen.
- Das Fahrzeug darf nicht verliehen, untervermietet oder zur entgeltlichen Beförderung von Personen oder Sachen genutzt werden.
- Der Mieter muss das Fahrzeug gemäß den nachstehenden Bedingungen zurückgeben:
a) Mit sämtlichem Zubehör und Zusatzausstattung, einschließlich GPS-Navigationssystem, Reifen, Karten, Werkzeugen und allem anderen, was sich zu Beginn der Mietzeit im/am Fahrzeug befand, im gleichen Zustand, mit Ausnahme von Abnutzungserscheinungen, die durch normale Nutzung entstehen. Sollten Teile ersetzt oder repariert werden müssen, stimmt der Mieter zu, dass diese Kosten der zu Beginn der Mietzeit angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet werden können. Die endgültige Fahrzeuginspektion erfolgt nach der Reinigung.
b) Zu der zu Beginn der Mietzeit vereinbarten Zeit, dem vereinbarten Datum und dem vereinbarten Ort, sofern mit MYCAR keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Wird das Fahrzeug nicht zur richtigen Zeit oder am richtigen Ort zurückgegeben, stimmt der Mieter zu, alle Kosten zu tragen, die durch die Abholung des Fahrzeugs und den Rücktransport zum MYCAR-Büro in Keflavik entstehen können. Diese Kosten können der zu Beginn der Mietzeit angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet werden.
c) Mit vollem Tank. MYCAR ist berechtigt, dem Mieter fehlenden Kraftstoff gemäß MYCAR-Preisliste in Rechnung zu stellen. Die aktuelle Gebühr beträgt 40 EUR pro leerem Tankviertel bei normalen Pkw und 50 EUR pro leerem Tankviertel bei 4x4-Fahrzeugen/Transportern. - Wenn der Mieter das Auto nicht zum vereinbarten Zeitpunkt gemäß Mietvertrag zurückgibt, behält sich MYCAR das Recht vor, das Auto auf eigene Kosten oder mit Hilfe der Polizei zurückzufordern, zusammen mit einer Mietgebühr für jeden angefangenen Tag nach Vertragsablauf. Jede Verlängerung der Mietvertragsdauer bedarf der Zustimmung von MYCAR. Solche Kosten können der zu Beginn der Mietzeit angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet werden.
- Bei Nichterscheinen des Mieters oder bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs vor der vereinbarten Rückgabezeit erfolgt keine Erstattung der Zeitdifferenz.
- Der Mieter muss eine Kreditkarte vorlegen, von der aus Sicherheitsgründen zu Beginn jeder Anmietung ein Abdruck gemacht wird, auch wenn ein Gutschein die Kosten der gesamten Anmietung abdeckt. Dieser Kreditkartenabdruck kann zur Bezahlung aller zusätzlichen Kosten verwendet werden: Versicherung, Verlängerungen, Strafzettel, Schäden, fehlender Kraftstoff oder alle Kosten, die durch die Nutzung des gemieteten Fahrzeugs entstehen.
- Die Unterschrift des Mieters unter diesem Mietvertrag gilt als Unterschrift des Mieters bei Kreditkartenabbuchungen im Falle von Zahlungen, die MYCAR der Kreditkarte des Mieters belastet und die MYCAR aufgrund der Bestimmungen dieses Mietvertrags rechtmäßig erhalten sollte.
Verpflichtungen von MyCar Rental - MYCAR stimmt den Bestimmungen des Mietvertrags zu und hat eine Kopie davon erhalten.
- MYCAR übergibt das Fahrzeug zum richtigen Zeitpunkt und Datum in gutem, sauberem Zustand und mit vollem Tank. Sollte der Tank nicht voll sein, weist MYCAR darauf hin und vermerkt dies im Mietvertrag.
- Wenn das Fahrzeug aus Gründen, die nicht vom Mieter zu verantworten sind, eine Fehlfunktion aufweist, wird MYCAR das Fahrzeug so schnell wie möglich durch ein vergleichbares oder besseres Fahrzeug ersetzen, es sei denn, die Reparatur kann schnell und ohne weitere Unterbrechungen für den Mieter durchgeführt werden. Da MYCAR bestrebt ist, derartige Probleme schnell zu lösen, wird eine Entschädigung für die Unterkunft gemäß dem isländischen Reiserecht angeboten.
- MYCAR garantiert, für seinen Geschäftsbetrieb über eine gültige Haftpflichtversicherung zu verfügen.
Versicherung - Die Mietgebühr beinhaltet die obligatorische Fahrzeugversicherung, einschließlich einer Kaskoversicherung (CDW) und einer Unfallversicherung für Fahrer und Eigentümer (TPL) sowie eines Steinschlagschutzes (GP) und eines Windschutzscheibenschutzes (WP). Die Standardhaftung für CDW beträgt 350.000 ISK, für TPL 30.000 ISK, für WP 50.000 ISK und für GP NULL ISK.
- Die Haftungssumme, auch Selbstbeteiligung oder Selbstbeteiligungsbetrag genannt, stellt den Betrag dar, den der Mieter je nach Versicherungsoption im Schadensfall zu zahlen hat.
- Versicherungsoptionen:
a) Die Vollkaskoversicherung (CDW) deckt Schäden wie Kratzer, Dellen oder Kollisionen mit anderen Fahrzeugen oder Gegenständen ab. Die Standardhaftung der CDW beträgt 350.000 ISK. Sie kann durch den Kauf des GOLD-Versicherungspakets auf 120.000 ISK oder durch den Kauf des PLATINUM-Versicherungspakets auf NULL ISK gesenkt werden.
b) Die Haftpflichtversicherung (TPL) deckt Unfälle mit Personen und Schäden ab, die der Mieter an anderen Dritten verursacht, und zwar in der Höhe des jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Betrags. Die Standardselbstbeteiligung der TPL beträgt 30.000 ISK. Diese kann durch den Kauf eines individuellen TPL-Upgrades oder der GOLD/PLATINUM-Versicherungspakete auf NULL ISK gesenkt werden.
c) Der Kiesschutz (GP) deckt kleine Kiesspuren an der Vorderseite des Fahrzeugs ab (ausgenommen die Windschutzscheibe). Die Haftung der GP beträgt NULL ISK.
d) Der Diebstahlschutz (TP) deckt nur den Diebstahl des Fahrzeugs ab, ausgenommen persönliche Gegenstände. Die Haftung von TP beträgt NULL ISK.
e) Der Windschutzscheibenschutz (WP) deckt nur Schäden ab, die durch Steinschlag an der Windschutzscheibe des Autos entstehen. Die Standardhaftung von WP beträgt 50.000 ISK. Sie kann beim Kauf eines individuellen WP-Upgrades oder des PLATINUM-Versicherungspakets auf NULL ISK gesenkt werden.
f) Der Sand- und Ascheschutz (SAAP) deckt Schäden ab, die durch Sand- und Aschestürme verursacht werden. Der Schaden kann aus sandgestrahltem Lack, Kunststoffverkleidungen und sogar zerbrochenen Fenstern bestehen. Diese Stürme können überall in Island auftreten, obwohl die Häufigkeit auf der Route 1 an der Südküste am höchsten ist. Die Reparaturkosten in solchen Fällen können 1.000.000 ISK übersteigen. SAAP kann einzeln mit einer Haftung von 90.000 ISK oder NULL ISK beim Kauf des PLATINUM-Versicherungspakets erworben werden.
g) PLATINUM umfasst alle oben genannten Punkte (CDW, TPL, GP, WP, TP, SAAP) mit einer Haftung von NULL ISK - Folgendes ist nicht durch eine Versicherung abgedeckt. Der Mieter haftet vollumfänglich für die gesamten Reparaturbeträge sowie alle indirekten Kosten wie Transport-/Bergungskosten, Rückerstattung an Dritte oder alles andere, was mit den folgenden Aktionen in Verbindung stehen könnte:
a) Schäden, die durch starken Wind verursacht werden, der die Türen beim Öffnen aufbläst.
b) Falscher Kraftstoff in den Tank gepumpt.
c) Schäden an Reifen, Fahrgestell und Unterboden eines Fahrzeugs und Wasserschäden, die durch Fahren in Flüssen, Seen oder im Meer verursacht werden. Diese können durch rücksichtsloses Fahren auf unebenen Straßen, Beschädigung des Getriebes des Fahrzeugs oder anderer Teile, die sich im Fahrgestell befinden oder daran befestigt sind, durch Kratzen der Fahrzeugunterseite an von Straßenplanierraupen hinterlassenen Rillen, an Steinen, die in der Straßenoberfläche oder in Flussufern oder am Straßenrand stecken, verursacht werden. Dasselbe gilt für Schäden, die entstehen, wenn Steine hochgeschleudert werden und während der Fahrt die Unterseite des Fahrzeugs treffen.
d) Vorsätzlich verursachte Schäden oder Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit des Fahrers. e) Schäden, die dadurch entstehen, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Stimulanzien oder Beruhigungsmitteln steht oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
f) Schäden durch Rennen oder Testfahrten.
g) Schäden durch Naturgewalten, Krieg, Revolution, innere Unruhen oder Aufstände.
h) Schäden durch Tiere.
i) Löcher, die in Sitze, Teppiche oder Matten gebrannte wurden.
j) Schäden, die durch Fahren an Orten entstehen, an denen der Fahrzeugverkehr verboten ist, wie z. B. Wege, Pfade, Schneebänke, Eis, ungehinderte Flüsse oder Bäche, Strände, Orte, die nur bei Ebbe zugänglich sind, oder andere weglose Gebiete.
k) Schäden durch Gischt/Meerwasser, wenn das Fahrzeug auf dem Seeweg transportiert wird.
l) Schäden an Fahrzeugen, die durch Fahren an Orten entstehen, an denen der Fahrzeugverkehr gesetzlich verboten ist, wie oben unter Punkt 8 der Pflichten des Mieters erläutert. m) Schäden am Fahrzeugdach, die durch unverantwortliches Handeln wie z. B. das Besteigen des Fahrzeugdachs, das Abstellen schwerer Gegenstände auf dem Dach oder sonstiges fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, das nicht die direkte Folge eines Unfalls oder eines Ereignisses höherer Gewalt ist.
Allgemeine Bedingungen - Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf diesem Mietvertrag, dass er das Fahrzeug samt Zubehör in einwandfreiem Zustand erhalten hat und etwaige Unstimmigkeiten gegenüber einem MYCAR-Mitarbeiter gerügt hat.
- Dieser Mietvertrag muss sich während der gesamten Dauer der Fahrzeugüberwachung im Fahrzeug befinden.
- Ergänzungen und Änderungen der Bedingungen und Bestimmungen dieses Mietvertrages bedürfen der Schriftform.
- Bei einem Verstoß des Mieters gegen diese Vereinbarung ist MYCAR in keinem Fall zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung der Mietgebühr verpflichtet und trägt auch keine damit verbundenen Kosten.
- Für Verträge, die auf Grundlage der oben genannten Bedingungen geschlossen werden, gilt isländisches Recht. Dies gilt auch für etwaige Schadensersatzansprüche. Dies gilt sowohl für die Grundlage als auch für die Berechnung der Entschädigung. Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Haftung außerhalb dieses Vertrags. Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Leasingvertrag wird der Gerichtsstand von MYCAR, das Bezirksgericht von Reykjavik, Island, gewählt.
- Bei Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Mieter kann ein Aufschlag von mindestens 20 % der strittigen Beträge erhoben werden, der etwaige Inkasso-/Rechtsgebühren abdeckt, die MyCar entstehen.
- Sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien bezüglich des Mietvertrags können dem Schiedsausschuss des isländischen Verbraucherverbands und des isländischen Reiseindustrieverbands vorgelegt werden.
Lesen Sie unsere Stornierungsbedingungen