Geschäftsbedingungen
Pflichten des Mieters
- Der Mieter stimmt den Bestimmungen des Mietvertrages zu und hat eine Kopie davon erhalten.
- Der Mieter und die benannten Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr vor dem Mietdatum im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
- Der Mieter ist vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zur Registrierung des Fahrzeugs als zurückgegeben im Buchungssystem von My Car für das Fahrzeug verantwortlich. Nur die im Mietvertrag genannten Fahrer dürfen das Fahrzeug fahren. Wenn das Fahrzeug von einer Person gelenkt wird, die nicht in diesem Mietvertrag eingetragen ist, erlischt jegliche Versicherung. In diesem Fall haftet der Mieter in vollem Umfang für das Fahrzeug, für Schäden, die es erleidet oder die es anderen Personen zufügt. Gegenstände oder Fahrzeuge und ist verpflichtet, für den entstandenen Schaden in voller Höhe aufzukommen.
- Das Fahrzeug muss vorsichtig und unter Berücksichtigung der Straßen- und Wetterbedingungen gefahren werden und der Fahrer muss sich stets an die Gesetze und Vorschriften Islands halten. Etwaige Bußgelder oder Strafen aus der Nutzung des Fahrzeugs werden von der zu Beginn der Mietzeit angegebenen Kreditkarte des Mieters abgebucht.
- Der Mieter ist für die Bezahlung etwaiger Strafzettel, Straßenbenutzungsgebühren oder sonstiger Nebengebühren im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs verantwortlich, solange dieser unter seiner Verantwortung steht. Für jedes unbezahlte Ticket muss der Mieter eine zusätzliche Servicegebühr in Höhe von 2.500 ISK zahlen.
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die am Fahrzeug oder aus der Nutzung des Fahrzeugs entstehen und nicht unter die Versicherungsbedingungen fallen. Derartige Schäden können zu Beginn der Mietzeit von der vom Mieter angegebenen Kreditkarte abgebucht werden.
- Im Falle einer Kollision und/oder eines Unfalls ist der Mieter dafür verantwortlich, unverzüglich die isländische Polizei und den Rettungsdienst (Notrufnummer - 112) sowie MYCAR Rental unter +354 552 1700 zu kontaktieren und zu benachrichtigen. Der Mieter darf den Unfallort nicht verlassen der Kollision und/oder des Unfalls, bis die Polizei eingetroffen ist oder ein formeller Unfallbericht ausgefüllt und unterschrieben wurde. Für alle verursachten Schäden, die MYCAR Rental nicht innerhalb von 12 Stunden nach dem Ereignis gemeldet werden, trägt der Mieter die Verantwortung, unabhängig von der Vollkaskoversicherung (CDW), die dem Mietvertrag beigefügt ist.
- Der Mieter darf das Fahrzeug nicht dort fahren, wo dies gesetzlich verboten ist. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht in Schnee- und Eisbänken, auf Gletschern oder zugefrorenen Seen, an Sandstränden oder im Meer fahren. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht auf Berg- oder Hochlandstraßen und auf Straßen fahren, die auf offiziellen isländischen Straßenkarten mit „F“ gekennzeichnet sind (es sei denn, es handelt sich um ein 4x4 F-Road-zugelassenes Fahrzeug und die betreffende F-Straße ist offiziell für den Verkehr freigegeben). Isländische Straßenbehörden). Dem Mieter wird zusätzlich zu etwaigen Bußgeldern der isländischen Polizei eine Unternehmensstrafe von bis zu 500 EUR auferlegt. Diese Kosten können zu Beginn der Mietzeit von der vom Mieter angegebenen Kreditkarte abgebucht werden.
- Der Mieter darf das Fahrzeug nicht unter dem Einfluss von Rauschmitteln jeglicher Art, einschließlich Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, betreiben.
- Der Mieter darf im Auto nicht rauchen. Bei nachweislichem Rauchen ist der Mieter für eine Reinigungsgebühr von mindestens 500 EUR verantwortlich. Diese Kosten können zu Beginn der Mietzeit von der vom Mieter angegebenen Kreditkarte abgebucht werden.
- Das Fahrzeug darf unter keinen Umständen aus Island mitgenommen werden.
- Der Mieter ist für alle im Fahrzeug transportierten oder zurückgelassenen Gegenstände verantwortlich und MYCAR übernimmt keine Haftung für etwaige Diebstähle von Gegenständen.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, Reparaturen am Fahrzeug durchführen zu lassen.
- Das Fahrzeug darf nicht verliehen, untervermietet oder zur entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gegenständen genutzt werden.
- Der Mieter muss das Fahrzeug gemäß den nachstehenden Bedingungen zurückgeben:
a) Alle Anbauteile und Zusatzausrüstungen, einschließlich GPS-Navigationssystem, Reifen, Karten, Werkzeuge und alles andere, was zu Beginn der Miete im/am Fahrzeug vorhanden ist, müssen sich in demselben Zustand befinden, mit Ausnahme von Abnutzungserscheinungen, die durch normale Nutzung entstehen. Sollten Gegenstände ausgetauscht oder repariert werden müssen, erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass die entsprechenden Kosten von der zu Beginn der Mietzeit angegebenen Kreditkarte des Mieters abgebucht werden können. Nach der Reinigung erfolgt die Fahrzeugendkontrolle.
b) Zu der zu Beginn der Miete vereinbarten Zeit, dem Datum und dem Ort, sofern keine anderen Vereinbarungen mit MYCAR getroffen wurden. Wenn das Auto nicht zum richtigen Zeitpunkt oder am richtigen Ort zurückgegeben wird, verpflichtet sich der Mieter, alle Kosten zu tragen, die durch die Rückgabe des Fahrzeugs und den Rücktransport zum MYCAR-Büro in Keflavik entstehen könnten. Diese Kosten können zu Beginn der Mietzeit von der vom Mieter angegebenen Kreditkarte abgebucht werden.
c) Mit vollem Kraftstofftank. MYCAR ist berechtigt, dem Mieter den fehlenden Kraftstoff gemäß der Preisliste von MYCAR in Rechnung zu stellen. Die derzeitige Gebühr beträgt 40 EUR für jedes leere Viertel des Tanks bei normalen Pkw und 50 EUR für jedes Viertel des Tanks bei 4x4-Fahrzeugen/Transportern. - Wenn der Mieter das Auto nicht zum im Mietvertrag festgelegten Zeitpunkt zurückgibt, behält sich MYCAR das Recht vor, das Auto selbst oder mit Hilfe der Polizei auf Kosten des Mieters und zuzüglich einer Mietgebühr für jeden angefangenen Tag zurückzuholen nach Vertragsablaufdatum. Jede Verlängerung des Mietvertrags bedarf der Zustimmung von MYCAR. Diese Kosten können zu Beginn der Mietzeit von der vom Mieter angegebenen Kreditkarte abgebucht werden.
- Wenn der Mieter nicht erscheint oder das Fahrzeug vor der vereinbarten Rückgabezeit zurückgibt, erfolgt keine Rückerstattung für die Zeitdifferenz.
- Der Mieter muss aus Sicherheitsgründen zu Beginn jeder Anmietung eine Kreditkarte vorlegen, von der ein Abdruck erstellt wird, auch wenn ein Voucher die Kosten für die gesamte Anmietung abdeckt. Dieser Kreditkartenabdruck kann zur Bezahlung aller zusätzlichen Kosten verwendet werden: Versicherung, Verlängerungen, Strafzettel, Schäden, fehlender Kraftstoff oder alle Kosten, die durch die Nutzung des gemieteten Fahrzeugs entstehen.
- Die Unterschrift des Mieters unter diesem Mietvertrag entspricht der Unterschrift des Mieters bei Kreditkartenabhebungen im Falle von Zahlungen, die MYCAR von der Kreditkarte des Mieters abbucht und die MYCAR aufgrund der Bestimmungen dieses Mietvertrags rechtmäßig erhalten sollte.
Pflichten von MyCar Rental - MYCAR stimmt den Bestimmungen des Mietvertrags zu und hat eine Kopie davon erhalten.
- MYCAR liefert das Fahrzeug zum richtigen Zeitpunkt und in gutem, sauberem Zustand und mit vollem Kraftstofftank. Sollte der Kraftstofftank nicht voll sein, wird MYCAR Sie darauf hinweisen und im Mietvertrag vermerken.
- Sollte das Fahrzeug aus Gründen, die nicht vom Mieter zu vertreten sind, eine Fehlfunktion aufweisen, wird MYCAR das Fahrzeug schnellstmöglich durch ein vergleichbares oder besseres Fahrzeug ersetzen, es sei denn, die Reparatur kann schnell und ohne weitere Unterbrechungen für den Mieter durchgeführt werden. Da MYCAR bestrebt ist, solche Probleme schnell zu lösen, wird jede Entschädigung für die Unterkunft gemäß dem isländischen Reiserecht angeboten.
- MYCAR garantiert, für seinen Geschäftsbetrieb über eine gültige Haftpflichtversicherung zu verfügen.
Versicherung - Im Mietpreis sind die obligatorische Kfz-Versicherung, darunter eine Haftpflichtversicherung mit Vollkaskoversicherung (CDW) und eine Unfallversicherung für Fahrer und Halter (TPL), sowie ein Gravel Protection (GP) und ein Windschutzscheibenschutz (WP) enthalten. Die Standardhaftung für CDW beträgt 350.000 ISK, 30.000 ISK für TPL, 50.000 ISK für WP und NULL ISK für GP.
- Die Haftpflichtsumme, auch Selbstbeteiligung oder Selbstbeteiligung genannt, stellt den Betrag dar, den der Mieter im Schadensfall je nach Versicherungsoption zu zahlen hat.
- Versicherungsmöglichkeiten:
a) Die Vollkaskoversicherung (Collision Damage Waiver, CDW) deckt Schäden wie Kratzer, Dellen oder Kollisionen mit anderen Fahrzeugen oder Gegenständen ab. Die Standardhaftung von CDW beträgt 350.000 ISK. Er kann durch den Kauf des Versicherungspakets GOLD auf 120.000 ISK oder durch den Kauf des Versicherungspakets PLATINUM auf NULL ISK gesenkt werden.
b) Die Haftpflichtversicherung (TPL) deckt Personenunfälle und Schäden, die der Mieter anderen Dritten zufügt, in Höhe des jeweils nach isländischem Recht festgelegten Betrags ab. Das standardmäßige Selbstrisiko von TPL beträgt 30.000 ISK. Dieser Betrag kann durch den Kauf eines einzelnen TPL-Upgrades oder der GOLD/PLATINUM-Versicherungspakete auf NULL ISK reduziert werden.
c) Kiesschutzabdeckungen (GP) für kleine Kiesspuren an der Vorderseite des Fahrzeugs (mit Ausnahme der Windschutzscheibe). Die Haftung des Hausarztes beträgt NULL ISK.
d) Der Diebstahlschutz (TP) deckt nur den Diebstahl des Fahrzeugs ab, ausgenommen persönliche Gegenstände. Die Haftung von TP beträgt NULL ISK.
e) Der Windschutzscheibenschutz (WP) deckt nur Schäden ab, die an der Windschutzscheibe des Autos durch Kiesaufprall entstehen. Die Standardhaftung von WP beträgt 50.000 ISK. Beim Kauf eines einzelnen WP-Upgrades oder des PLATINUM-Versicherungspakets kann es auf NULL ISK gesenkt werden.
f) Der Sand- und Ascheschutz (SAAP) deckt Schäden ab, die durch Sand- und Aschestürme entstehen. Der Schaden kann aus sandgestrahlter Farbe, Kunststoffverkleidungen und sogar zerbrochenen Fenstern bestehen. Diese Stürme können überall in Island auftreten, obwohl die Häufigkeit auf der Route 1 an der Südküste am höchsten ist. Die Reparatur kann in solchen Fällen 1.000.000 ISK übersteigen. SAAP kann einzeln mit einer Haftung von 90.000 ISK oder NULL ISK beim Kauf des PLATINUM-Versicherungspakets erworben werden.
g) PLATINUM umfasst alle oben genannten Leistungen (CDW, TPL, GP, WP, TP, SAAP) mit einer Haftung von NULL ISK - Folgendes ist von keiner Versicherung abgedeckt. Der Mieter haftet in vollem Umfang für die gesamten Reparaturbeträge sowie alle indirekten Kosten wie Transport-/Abholgebühren, Rückgabe an Dritte oder alles andere, was mit den folgenden Aktionen verbunden sein könnte:
a) Schäden, die dadurch verursacht werden, dass starker Wind die Türen beim Öffnen umweht.
b) Es wird falscher Kraftstoff in den Tank gepumpt.
c) Schäden an Reifen, Fahrgestell und Unterboden eines Fahrzeugs sowie Wasserschäden, die durch Fahrten in Flüssen, Seen oder im Meer entstehen. Diese können durch rücksichtsloses Fahren auf unebenen Straßen, durch Beschädigung des Fahrzeuggetriebes oder anderer Teile, die sich im Fahrgestell befinden oder daran befestigt sind, durch Scheuern des Fahrzeugbodens an Graten, die von Straßenplanierern hinterlassen wurden, oder durch in der Straßenoberfläche steckende Steine verursacht werden oder Flussufer oder am Straßenrand. Gleiches gilt für Schäden, die durch hochgeschleuderte Steine entstehen, die während der Fahrt auf die Fahrzeugunterseite treffen.
d) Vorsätzliche Schäden oder Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit des Fahrers beruhen.
e) Schäden, die dadurch entstehen, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Genuss- oder Beruhigungsmitteln steht oder auf andere Weise nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
f) Schäden durch Rennen oder Testfahrten.
g) Schäden aufgrund von Naturgewalten, Krieg, Revolution, Unruhen oder Unruhen.
h) Schäden durch Tiere.
i) In Sitze, Teppiche oder Matten eingebrannte Löcher.
j) Schäden, die durch das Fahren an Orten entstehen, an denen der Fahrzeugverkehr verboten ist, wie zum Beispiel auf Wegen, Wegen, Schnee- und Eisbänken, unverbauten Flüssen oder Bächen, Stränden, Orten, die nur bei Ebbe zugänglich sind, oder anderen weglosen Bereichen.
k) Schäden durch Gischt/Meerwasser, wenn das Fahrzeug auf dem Seeweg transportiert wird.
l) Schäden an Fahrzeugen, die durch gesetzlich verbotenes Fahren verursacht werden, wie oben unter Punkt 8 der Pflichten des Mieters erläutert.
m) Schäden am Dach des Fahrzeugs, die durch unverantwortliche Handlungen wie das Besteigen des Autodachs, das Ablegen schwerer Gegenstände auf dem Dach oder ein anderes fahrlässiges Verhalten verursacht werden, das nicht direkt auf einen Unfall oder ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist.
Allgemeine Bedingungen - Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf diesem Mietvertrag, dass er das Fahrzeug und die Anbauteile in einwandfreiem Zustand erhalten hat und einen Mitarbeiter von MYCAR auf etwaige Unstimmigkeiten hingewiesen hat.
- Dieser Mietvertrag muss sich immer im Fahrzeug befinden und unterliegt der Verantwortung des Mieters.
- Ergänzungen und Änderungen der Bedingungen und Bestimmungen dieses Mietvertrages bedürfen der Schriftform.
- Wenn der Mieter gegen diese Vereinbarung verstößt, ist MYCAR in keiner Weise für die teilweise oder vollständige Rückerstattung des Mietpreises verantwortlich und trägt auch keine damit verbundenen Kosten aufgrund des Verstoßes.
- Für Vereinbarungen, die auf der Grundlage der oben genannten Bedingungen geschlossen werden, gilt isländisches Recht. Dies gilt auch für etwaige Schadensersatzansprüche. Dies gilt sowohl für die Grundlage als auch für die Berechnung der Entschädigung. Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche aus einer Haftung außerhalb dieser Vereinbarung. Sollten sich Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ergeben, werden diese vor dem Gerichtsstand von MYCAR, dem Bezirksgericht Reykjavik, Island, verhandelt.
- Gegen den Mieter geltend gemachte Schadensersatzansprüche können mit einem Aufschlag von mindestens 20 % auf die umstrittenen Beträge verbunden sein, der etwaige Inkasso-/Rechtsgebühren von MyCar abdeckt.
- Eventuelle Streitigkeiten zwischen den Parteien bezüglich des Mietvertrags können dem Schlichtungsausschuss des isländischen Verbraucherverbandes und des isländischen Reiseindustrieverbandes vorgelegt werden.
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