Geschäftsbedingungen
Okkar bílaleiga ehf. (im Folgenden „Okkar bílaleiga“ genannt) ist die juristische Person, die die Autovermietungsmarken MYCAR und Alda Car Rental besitzt und betreibt. Bei allen Anmietungen, unabhängig davon, ob sie unter dem Namen Okkar bílaleiga, MYCAR oder Alda Car Rental gebucht wurden, handelt es sich rechtlich um Vereinbarungen mit Okkar bílaleiga.
Für die Zwecke dieser Vereinbarung gelten alle Verweise auf Okkar Bílaleiga ehf. als Bezugnahmen auf deren Geschäftstätigkeit unter den Marken MYCAR und Alda Car Rental.
Pflichten des Mieters
1. Der Mieter (Kunde) erklärt sich mit den Bestimmungen des Mietvertrags einverstanden und hat eine Kopie davon erhalten.
2. Der Mieter und die benannten Fahrer müssen 21 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr vor dem Mietdatum einen gültigen Führerschein besitzen.
3. Der Mieter ist vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zur Registrierung der Fahrzeugrückgabe im Buchungssystem von Okkar bílaleiga für das Fahrzeug verantwortlich. Nur die im Mietvertrag genannten Fahrer dürfen das Fahrzeug fahren. Wird das Fahrzeug von einer Person gefahren, die nicht im Mietvertrag eingetragen ist, erlischt jeglicher Versicherungsschutz. In diesem Fall haftet der Mieter in vollem Umfang für das Fahrzeug sowie für Schäden, die es erleidet oder die es anderen Personen, Gegenständen oder Fahrzeugen zufügt, und ist verpflichtet, diese Schäden in vollem Umfang zu bezahlen.
4. Das Fahrzeug ist vorsichtig und stets unter Berücksichtigung der Straßen- und Wetterbedingungen zu fahren. Der Fahrer ist verpflichtet, stets die Gesetze und Vorschriften Islands einzuhalten. Sämtliche Bußgelder oder Strafen aus der Nutzung des Fahrzeugs werden der zu Beginn der Mietdauer angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet.
5. Der Mieter ist für die Zahlung aller Parkgebühren, Mautgebühren oder anderer Nebenkosten im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs während seiner Verantwortung verantwortlich. Für jedes nicht bezahlte Ticket wird dem Mieter eine zusätzliche Servicegebühr von 2.500 ISK berechnet.
6. Der Mieter haftet für alle Schäden, die am Fahrzeug oder durch die Nutzung des Fahrzeugs entstehen und nicht unter die Versicherungsbedingungen fallen. Solche Schäden können der zu Beginn der Mietzeit angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet werden.
7. Im Falle einer Kollision und/oder eines Unfalls ist der Mieter dafür verantwortlich, unverzüglich die isländische Polizei und die Rettungsdienste (Notrufnummer 112) sowie Okkar bílaleiga unter +354 552 1700 zu kontaktieren und zu benachrichtigen. Der Mieter darf den Ort der Kollision und/oder des Unfalls nicht verlassen, bis die Polizei eingetroffen ist oder ein formeller Unfallbericht ausgefüllt und unterschrieben wurde. Jeglicher Schaden, der Okkar bílaleiga nicht innerhalb von 12 Stunden nach dem Ereignis gemeldet wird, geht zulasten des Mieters, ungeachtet der dem Mietvertrag beigefügten Haftungsbeschränkung für Kaskoschäden (CDW).
8. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht fahren, wenn dies gesetzlich verboten ist. Der Mieter darf das Auto nicht in Schneewehen, Eis, auf Gletschern oder zugefrorenen Seen, an Sandstränden oder im Meer fahren. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht auf Kjölur (Straße 35), Kaldidalur (Straße 550) oder anderen Berg-/Hochlandstraßen (F-Straßen, die auf offiziellen isländischen Straßenkarten mit „F“ gekennzeichnet sind) fahren, es sei denn, er fährt mit einem für F-Straßen zugelassenen 4x4-Fahrzeug und die betreffende F-Straße ist von der isländischen Straßenbehörde offiziell für den Verkehr freigegeben. Dem Mieter wird zusätzlich zu etwaigen Bußgeldern der isländischen Polizei eine Firmenstrafe von bis zu 75.000 ISK auferlegt. Diese Kosten können der zu Beginn der Mietdauer angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet werden.
9. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht unter dem Einfluss von Rauschmitteln jeglicher Art, einschließlich Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, bedienen.
10. Der Mieter darf im Fahrzeug nicht rauchen. Bei Anzeichen von Rauchen ist der Mieter für eine Reinigungsgebühr von mindestens 75.000 ISK verantwortlich. Diese Kosten können der zu Beginn der Mietzeit angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet werden.
11. Das Fahrzeug darf unter keinen Umständen aus Island ausgeführt werden.
12. Der Mieter ist für alle im Fahrzeug transportierten oder zurückgelassenen Gegenstände verantwortlich und Okkar bílaleiga haftet nicht für etwaigen Diebstahl von Gegenständen.
13. Der Mieter ist nicht berechtigt, Reparaturen am Fahrzeug durchführen zu lassen.
14. Das Fahrzeug darf nicht verliehen, untervermietet oder zur entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gegenständen verwendet werden.
15. Der Mieter muss das Fahrzeug gemäß den folgenden Bedingungen zurückgeben:
a) Mit sämtlichem Zubehör und Zusatzausstattung, einschließlich GPS-Navigationssystem, Reifen, Karten, Werkzeug und allem, was sich bei Mietbeginn im Fahrzeug befindet, und zwar in unverändertem Zustand, mit Ausnahme von Verschleißerscheinungen durch normale Nutzung. Sollten Teile ausgetauscht oder repariert werden müssen, erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass die Kosten der zu Mietbeginn angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet werden. Die endgültige Fahrzeuginspektion erfolgt nach der Reinigung.
b) Zu der zu Beginn der Mietzeit vereinbarten Uhrzeit, am vereinbarten Datum und am vereinbarten Ort, sofern mit Okkar bílaleiga keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Wird das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit oder am vereinbarten Ort zurückgegeben, verpflichtet sich der Mieter, alle Kosten zu tragen, die durch die Abholung des Fahrzeugs und den Rücktransport zum Büro von Okkar bílaleiga in Keflavik entstehen. Diese Kosten können der zu Beginn der Mietzeit angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet werden.
c) Mit vollem Tank. Okkar bílaleiga ist berechtigt, dem Mieter fehlenden Kraftstoff gemäß der Preisliste von Okkar bílaleiga in Rechnung zu stellen. Die aktuelle Gebühr beträgt 6000 ISK für jedes leere Viertel des Tanks bei normalen Personenkraftwagen und 7500 ISK für Allradfahrzeuge/Transporter.
16. Wenn der Mieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt gemäß Mietvertrag zurückgibt, behält sich Okkar bílaleiga das Recht vor, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters selbst oder mit Hilfe der Polizei zurückzufordern, zusammen mit einer Mietgebühr für jeden angefangenen Tag nach Ablauf des Vertrags. Jede Verlängerung des Mietvertrags bedarf der Zustimmung von Okkar bílaleiga. Diese Kosten können der zu Beginn der Mietzeit angegebenen Kreditkarte des Mieters belastet werden.
17. Erscheint der Mieter nicht oder gibt er das Auto früher als zur vereinbarten Rückgabezeit zurück, erfolgt keine Erstattung der Zeitdifferenz.
18. Der Mieter muss eine Kreditkarte vorlegen, von der aus Sicherheitsgründen zu Beginn jeder Anmietung ein Abdruck erstellt wird, auch wenn ein Gutschein die Kosten der gesamten Anmietung abdeckt. Dieser Kreditkartenabdruck kann zur Bezahlung aller zusätzlichen Gebühren verwendet werden: Versicherung, Verlängerungen, Strafzettel, Schäden, fehlender Kraftstoff oder jegliche Kosten, die durch die Nutzung des Mietfahrzeugs entstehen.
19. Die Unterschrift des Mieters unter diesem Mietvertrag gilt als Unterschrift des Mieters für Kreditkartenabbuchungen im Falle von Zahlungen, die Okkar bílaleiga von der Kreditkarte des Mieters abbucht und die Okkar bílaleiga aufgrund der Bestimmungen dieses Mietvertrags rechtmäßig erhalten sollte.
Pflichten unserer Autovermietung
20. Okkar bílaleiga stimmt den Bestimmungen des Mietvertrags zu und hat eine Kopie davon erhalten.
21. Okkar bílaleiga stellt das Fahrzeug zum richtigen Zeitpunkt und Datum in gutem, sauberem Zustand und mit vollem Tank zur Verfügung. Sollte der Tank nicht voll sein, weist Okkar bílaleiga darauf hin und vermerkt dies im Mietvertrag.
22. Wenn das Fahrzeug aus Gründen, die nicht vom Mieter zu vertreten sind, eine Fehlfunktion aufweist, wird Okkar bílaleiga das Fahrzeug schnellstmöglich durch ein vergleichbares oder besseres Fahrzeug ersetzen, es sei denn, die Reparatur kann schnell und ohne weitere Unterbrechungen für den Mieter durchgeführt werden. Da Okkar bílaleiga bestrebt ist, derartige Probleme schnell zu lösen, wird eine Entschädigung für die Unterkunft gemäß dem isländischen Reiserecht angeboten.
23. Okkar bílaleiga garantiert, für seinen Geschäftsbetrieb über eine gültige Haftpflichtversicherung zu verfügen.
Versicherung
24. Die Mietgebühr beinhaltet eine obligatorische Fahrzeugversicherung, die auf eine Vollkaskoversicherung (CDW) und eine Haftpflichtversicherung (TPL) beschränkt ist. Die Vollkaskoversicherung (CDW) umfasst eine Haftung von 195.000 ISK für Kleinwagen (Toyota Corolla oder kleiner) und 290.000 ISK für Großwagen (Toyota Corolla Cross und größer). Die Haftpflichtversicherung (TPL) ist gemäß Abschnitt 26 d) enthalten.
25. Die Haftungssumme, auch Selbstbeteiligung oder Selbstbeteiligung genannt, stellt den Betrag dar, den der Mieter im Schadensfall je nach Versicherungsoption zu zahlen hat.
26. Versicherungsoptionen:
a) Premium-Versicherungspaket: Beinhaltet alle unten in Abschnitt 26 aufgeführten Punkte mit NULL ISK-Haftung.
Kosten pro Tag: 5.490 ISK (Toyota Corolla oder kleiner) oder 6.490 ISK (Toyota Corolla Cross oder größer)
b) Windschutzscheibenschutz (WP): Deckt Schäden an der Windschutzscheibe ab, die durch Steinschlag verursacht werden. Die Standardhaftung ohne WP beträgt 220.000 ISK (Toyota Corolla oder kleiner) bzw. 320.000 ISK (Toyota Corolla Cross oder größer), die durch den Abschluss eines Windschutzscheibenschutzes oder einer Premium-Versicherung auf NULL ISK gesenkt werden kann. Kosten pro Tag für WP: 2.990 ISK (Toyota Corolla oder kleiner) bzw. 3.490 ISK (Toyota Corolla Cross oder größer)
c) Super Collision Damage Waiver (SCDW): Deckt Schäden an der Karosserie des Fahrzeugs ab, die durch Kollisionen, Tierbeteiligung oder Schäden, die unter die in Abschnitt 27 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Ausschlüsse fallen, verursacht wurden. Dieser Versicherungsschutz umfasst auch den Schutz des Fahrers und aller Insassen im Fahrzeug bei erlittenen Verletzungen. Er deckt medizinische Notfallbehandlung, Krankenhausaufenthalte, medizinische Untersuchungen und andere damit verbundene Kosten ab. Dieser Versicherungsschutz gilt nicht, wenn der Mieter gegen Abschnitt 27 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.
d) Haftpflichtversicherung (TPL): Die Haftpflichtversicherung wird gemäß der zum Zeitpunkt der Anmietung gesetzlich vorgeschriebenen Höhe abgedeckt. Dies gilt auch für die Haftung einzelner Fahrer. Haftpflicht- und Unfallversicherung sind in dieser Miete enthalten.
e) Steinschlagschutz (GP): Der Steinschlagschutz deckt Schäden an Windschutzscheibe, Scheinwerfern, Stoßstange, Spiegeln, Motorhaube oder anderen Fahrzeugteilen ab, die durch Steinschlag oder Gesteinsbrocken verursacht werden. Schäden durch Steinschlag am Kühler oder Motor sind nicht abgedeckt.
f) Diebstahlschutz: Deckt den Diebstahl des gemieteten Fahrzeugs und der im Fahrzeug befindlichen Gegenstände des Mieters ab.
g) Sand- und Ascheschutz (SAAP): deckt Schäden ab, die durch Sand- und Aschestürme verursacht werden, darunter sandgestrahlte Farbe, Kunststoffverkleidungen und sogar zerbrochene Fenster.
h) Reifenschutz (TP): Die Versicherung deckt die Reifen des Fahrzeugs ab und bietet Schutz bei platzenden oder anderweitigen Schäden. Felgen sind nicht in der Versicherung enthalten. Im Falle einer Reifenpanne ist der Mieter dafür verantwortlich, den Reifen durch das Reserverad zu ersetzen. Ist der Mieter dazu nicht in der Lage, ist er dafür verantwortlich, den Transport des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Reifenwerkstatt zur Reparatur oder zum Austausch des Reifens zu organisieren.
i) Schlüsselverlustschutz: Bei Schlüsselverlust erhalten Sie einen Ersatzschlüssel, dessen Registrierung abgedeckt ist. Die Versandkosten des Schlüssels sind in der Versicherung enthalten.
Es liegt in der Verantwortung des Mieters, den Schlüssel zur nächstgelegenen Werkstatt zu bringen und auf das Fahrzeug programmieren zu lassen. Sollte das Fahrzeug mit einem Abschleppwagen in die Werkstatt transportiert werden müssen, liegt dies in der Verantwortung des Mieters und er trägt die damit verbundenen Kosten.
j) Tierschadenschutz: Deckt Schäden am Fahrzeug ab, die durch Tiere wie Pferde oder Schafe verursacht werden.
k) Wenn ein Auto durch Wasser beschädigt wird und der Schaden durch Wassereinwirkung verursacht wird, ist dieser nicht durch eine Versicherung gedeckt und liegt in der Verantwortung des Mieters.
27. Folgendes ist nicht versichert. Der Mieter haftet für die vollen Reparaturkosten sowie für alle direkten Kosten wie Transportkosten, Bergungsgebühren, Rückerstattungen an Dritte oder alles andere, was mit den folgenden Aktionen verbunden sein könnte:
a) Schäden, die dadurch entstehen, dass die Türen beim Öffnen durch starken Wind hochgeweht werden.
b) Das Tanken des falschen Kraftstoffs in den Fahrzeugtank.
c) Schäden am Fahrgestell und Unterboden des Fahrzeugs sowie Wasserschäden durch Fahrten in Flüssen, Seen oder im Meer. Reifen und Felgen sind hiervon ausgenommen und werden durch das Premium-Versicherungspaket abgedeckt. Schäden durch rücksichtsloses Fahren auf unebenen Straßen, das Schrammen des Fahrzeugbodens, Steine, die in der Fahrbahn, am Flussufer oder im Straßenrand stecken geblieben sind, sind hiervon ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Schäden durch Steine, die während der Fahrt auf den Unterboden des Fahrzeugs auftreffen.
d) Vorsätzlich verursachte Schäden oder Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit des Fahrers zurückzuführen sind.
e) Schäden, die dadurch entstehen, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Aufputschmitteln oder
Beruhigungsmittel eingenommen haben oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, das Fahrzeug sicher zu führen.
f) Schäden durch Renn- oder Testfahrten.
g) Schäden durch Naturgewalten, Krieg, Revolution, innere Unruhen oder Aufstände.
h) Schäden im Fahrzeuginnenraum wie: Brandlöcher in Sitzen, Teppichen oder Matten, zerbrochene
Elemente, zerkratzte Zierleisten, Polster oder alles, was nicht das Ergebnis normaler Abnutzung ist
und reißen.
i) Schäden, die durch das Fahren an Orten entstehen, an denen der Fahrzeugverkehr verboten ist, wie z. B.
Pfade, Spuren, Schneebänke, Eis, ungekürzte Flüsse oder Bäche, Strände, Orte nur
bei Ebbe oder in anderen weglosen Gebieten zugänglich.
j) Schäden durch Gischt/Seewasser, wenn das Fahrzeug auf dem Seeweg transportiert wird.
k) Schäden an Fahrzeugen, die durch Fahren in gesetzlich verbotenen Gebieten wie oben unter Punkt 1 erläutert verursacht wurden
Punkt 8 in den Pflichten des Mieters.
l) Schäden am Fahrzeugdach durch unverantwortliches Handeln, wie z. B. Klettern auf
Dach des Autos, das Abstellen schwerer Gegenstände auf dem Dach oder jedes andere fahrlässige Verhalten, das nicht
direkte Folge eines Unfalls oder eines Ereignisses höherer Gewalt.
n) Abschleppkosten: Der Abtransport des Fahrzeugs erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Mieters. Stellt sich später heraus, dass das Fahrzeug einen Defekt aufweist oder im Falle eines Unfalls in Ordnung ist, werden die Kosten erstattet. Die Lieferung eines Schlüssels oder Reifens erfolgt auf Kosten des Mieters.
o) Bei einem Unfallschaden am Fahrzeug wird pro Vorfall eine Servicegebühr von 16.000 ISK erhoben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
28. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf diesem Mietvertrag, dass er das Fahrzeug und die Anbauteile in einwandfreiem Zustand erhalten hat und etwaige Unstimmigkeiten einem Mitarbeiter von Okkar bílaleiga mitgeteilt hat.
29. Dieser Mietvertrag muss sich während der gesamten Dauer der Fahrzeugverantwortung des Mieters im Fahrzeug befinden.
30. Ergänzungen und Änderungen der Bedingungen und Bestimmungen dieses Mietvertrages bedürfen der Schriftform.
31. Verstößt der Mieter gegen diese Vereinbarung, ist Okkar bílaleiga in keinem Fall zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des Mietpreises verpflichtet und trägt auch keine damit verbundenen Kosten aufgrund des Verstoßes.
32. Für Verträge, die auf Grundlage der oben genannten Bedingungen geschlossen werden, gilt isländisches Recht. Dies gilt auch für etwaige Schadensersatzansprüche. Dies gilt sowohl für die Grundlage als auch für die Berechnung der Entschädigung. Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Haftung außerhalb dieses Vertrags. Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ist der Gerichtsstand von Okkar bílaleiga, das Bezirksgericht Reykjavik, Island.
33. Bei Schadensersatzforderungen gegenüber dem Mieter kann ein Aufschlag von mindestens 20 % der strittigen Beträge erhoben werden, der etwaige Inkasso-/Rechtsanwaltskosten abdeckt, die Okkar bílaleiga entstehen.
34. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien bezüglich des Mietvertrags können dem Schiedsausschuss des isländischen Verbraucherverbands und des isländischen Reiseindustrieverbands vorgelegt werden.
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